[Talk-de] Darstellung von Gebäuden

Tirkon tirkon33 at yahoo.de
Mi Okt 14 01:18:09 UTC 2009


Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com> wrote:

>die Genehmigungsplanung beim Bauamt kannst Du AFAIK mit Vollmacht des
>Eigentümers einsehen, kopieren mit Genehmigung des Planverfassers
>(i.d.R. Architekt), d.h. nichtmal der Bauherr darf die Pläne einfach
>so kopieren. Er darf noch nichtmal selbständig bauen damit ;-)
>http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2870&title=Urheberrechte+von+Architekten+

Vermutlich liegt der Casus knacktus in der Voraussetzung "Wird ein
Architekt mit einem Entwurf beauftragt und liefert er einen
urheberrechtsfähigen Entwurf ab."

Ich habe für mein Einfamilienhaus den Grundriss mit Wandstärken und
Außenansichten selbst gezeichnet und gelte damit als Entwerfender,
ohne vom Fach zu sein. Es geht nämlich nur um den künstlerischen,
gestaltenden Teil der Planung. Das schafft für ein Einfamilienhaus mit
Hilfe einiger Muster jeder, der schonmal ein paar Werkstücke auf dem
Computer gezeichnet (nicht gemalt) und bemaßt hat. Beim Architekten
wurde nur die !!abgeleitete!! technische Planung (Stahlbetondecke,
Statik etc) und die Durchführungsaufsicht beauftragt. So durfte ich -
zumindest in Niedersachsen - "selbstständig bauen". Und die Rechte an
den Zeichnungen gehören mir auch. :-)





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