[Talk-de] Stuttgart - keine Radwege in der Autostadt ?

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mi Okt 28 19:34:14 UTC 2009


Am 28. Oktober 2009 18:38 schrieb Karl Eichwalder <ke at gnu.franken.de>:

> Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com> writes:
>
> > Je laenger diese Diskussionen gehen, um so mehr komme ich zu der Ansicht,
> > dass man path universell fuer alle Wege nehmen sollte, und footway und
> > cycleway aufgeben. Fuehrt nur zu Unstimmigkeiten und Missverstaendnissen,
> > wenn man 2 verschiedene Taggingmoeglichkeiten fuer dasselbe hat.
>
> Mach einfach mal eine pause, wenn das alles für dich zu kompliziert
> ist.  Wenn du dann erholt bist, map das, was auf den blauen zeichen
> vermerkt ist, gemäß der neulich geposteten regel ("größtes"
> verkehrsmittel gewinnt).
>
>
es ist mir nicht zu kompliziert, es zeigt sich m.E. im Gegenteil dass Path
in der Lage ist, das Problem eindeutig zu lösen (weshalb es damals ja auch
vorgeschlagen wurde), das man mit der historischen Methode nicht vollständig
in den Griff bekommt. Es gibt nunmal Wege, bei denen kein Verkehrsmittel
bevorzugt ist, und es gibt andere, wo durchaus eines bevorzugt wird. Beide
sind mit path problemlos abbildbar.

Du unterschlägst vollkommen den Teil meiner Mail, wo es darum ging, eine
universell einsetzbare eindeutige Taggingvariante zu verwenden, indem Du
Dich auf Deutschland und den Großteil der dort "üblichen" Situationen
beschränkst, und den Rest (aus Deinem Erfahrungshorizont heraus) als
Ausnahmen abtust.

Übrigens: aufgrund der hervorragenden Situation von OSM in Deutschland haben
die Mapper /das Mapping dort eine Vorbildfunktion. Es wird nicht selten bei
Fragen im Ausland nach D. geschielt in der (oftmals begründeten) Hoffnung,
dass dort bereits eine Lösung entwickelt wurde.



> > http://www.nordsee-radweg-hamburg.frank-bokelmann.de/Finki.htm
>
> Man, man, man...  Solche wahrscheinlich rechtswidrige ausnahmen kannst
>

rechtswidrige Ausnahmen? Meinst Du formell oder materiell rechtswidrig?
(IANAL, haha).

Wie kommst Du da drauf, dass die rechtswidrig sind? Auszug aus der StVO:
§ 39 Verkehrszeichen(7) Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als
den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:

Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 3,5t, einschließlich ihrer
Anhänger, und
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Radverkehr

Fußgänger

Reiter

Viehtrieb

Straßenbahn

Kraftomnibus

Personenkraftwagen

Personenkraftwagen mit Anhänger

Lastkraftwagen mit Anhänger

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h
fahren können oder dürfen

Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und
Mofas

Mofas


Gespannfuhrwerke

Der Reiter auf dem Foto ist klar der aus der StVO.

Gruß Martin
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