[Talk-de] Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern wg. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichungen - Deren Antwort - Bewertung bitte

Fabian Schmidt fschmidt at informatik.uni-leipzig.de
Fr Apr 23 08:33:08 UTC 2010


Am 23.04.10 schrieb M∡rtin Koppenhoefer:

> Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
> die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
> dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
> Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
> oder?

Kern der Ablehnung war: "Es entspricht den Grundsätzen des 
Verwaltungshandelns, wenn die mit erheblichen öffentlichen Mitteln 
erstellten Leistungen - hier also die Geodienste - kostenfrei für die 
private Nutzung sind, bei gewerblicher Nutzung aber Gebühren erhoben 
werden, die den öffentlichen Haushalt entlasten." Und OSM schließt die 
gewerbliche Nutzung nicht aus und OSM und Folgeprodukte könnten die 
Urheberrechte nicht sicherstellen.

Privat (und wissenschafltich) darfst Du durchaus auf den Karten der 
Landesvermessungsämter nachschlagen, wo Du z.B. Vater geworden bist. Ich 
denke, mit so einer Klage müsstest Du schon zu einem europäischen Gericht 
gehen.


Viele Grüße,

Fabian.


Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de