[Talk-de] Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern wg. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichungen - Deren Antwort - Bewertung bitte
Fabian Schmidt
fschmidt at informatik.uni-leipzig.de
Fr Apr 23 08:33:08 UTC 2010
Am 23.04.10 schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
> Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
> die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
> dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
> Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
> oder?
Kern der Ablehnung war: "Es entspricht den Grundsätzen des
Verwaltungshandelns, wenn die mit erheblichen öffentlichen Mitteln
erstellten Leistungen - hier also die Geodienste - kostenfrei für die
private Nutzung sind, bei gewerblicher Nutzung aber Gebühren erhoben
werden, die den öffentlichen Haushalt entlasten." Und OSM schließt die
gewerbliche Nutzung nicht aus und OSM und Folgeprodukte könnten die
Urheberrechte nicht sicherstellen.
Privat (und wissenschafltich) darfst Du durchaus auf den Karten der
Landesvermessungsämter nachschlagen, wo Du z.B. Vater geworden bist. Ich
denke, mit so einer Klage müsstest Du schon zu einem europäischen Gericht
gehen.
Viele Grüße,
Fabian.
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