[Talk-de] Freie Grenzen (war Re: Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern wg. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichungen - Deren Antwort - Bewertung bitte)

Jens Frank jens.l.frank at googlemail.com
Fr Apr 23 15:03:23 UTC 2010


Am 23. April 2010 09:54 schrieb Sven Anders <sven at anders-hamburg.de>:

> Am 23.04.2010 06:33, schrieb Jens Frank:
>
>>
>> Gibt es denn ein Recht auf freie Grenzen?
>>
>
> VORWEG: Ich bin kein Jurist (auch wenn ich Jura im Nebenfach hatte), alles
> ohne Gewähr.
>
> Ich denke ja!
>
>
> Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für Ihm
> andere Gesetze und Regelungen, z.B.
> * bei Polizeilichen Maßnahmen
> * Rauchverbot
> * Setuern z.B. Grundsteuer
> * Welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist
> * Welches Straßenbauamt das Schlagloch beseitigen muß etc.
>
>
> Nun gibt es einen Uralten rechtlichen Grundsatz (das war schon bei den
> Römern so), das man als Bürger das recht hat zu erfahren welche rechtlichen
> Regelungen gelten. Über diese darf man auch streiten und z.B. auf den
> üblichen Wegen (z.B. indem man sich in ein Parlament wählen läßt) ändern
> (wenn man dafür eine Demkoratische Zustimmung findet) dazu ist es wichtig
> das man die Gesetze ohne Quellennennung
> und frei nutzen kann
>
> In Deutschland ist das ganze im §5 UrhG geregelt.
>

Die amtlichen Bekanntmachungen etc sind frei. Aber die Zusammenstellung
dieser amtlichen Bekanntmachungen in eine Gruppe von Vektoren ist meiner
Meinung nach eine Datenbank, und für die gelten dann nicht mehr die Regeln
des §5 .

Dass Du die Möglichkeit hast, "frei" (Also ohne Kosten) festzustellen, wo Du
wohnst und welche Gesetze gelten bedeutet meiner Meinung nach nicht, dass
die Datenbasis, auf der diese Information beruht, automatisch frei ist. Dass
ich einen Tramper frei im Auto mitnehme bedeutet nicht, dass ihm das Auto
gehört.

Grüße,

jens
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