[Talk-de] Koordinatenangaben in Verordnung

Heiko Jacobs heiko.jacobs at gmx.de
Mo Aug 23 23:23:58 UTC 2010


Falk Zscheile schrieb:
>>> in § 2 Abs. 3 genannten Karten eingetragen.
>> Karte besorgen und reingucken, auf der sollte das stehen ...
>>
>  Genau diesen Weg wollte ich mir eigentlich ersparen ...

Ist aber der einzige sichere Weg ...
Mir ist dunkel in Erinnerung, dass es "drüben" u.U. auch
Varianten auf Bessel statt Krassowsky und 6-grad-breite GKK's gab
statt den üblichen 3-Grad-breiten Streifen.
Wann was warum in Gebrauch war, weiß ich aber nicht und ich
habe hier im Urlaub auch nix zum Nachschlagen und keine große Lust
bei der lahmen leitung zu googeln ;-)

> Nehmen wir mal an es ist Gauß-Krüger. In welchem Genauigkeitsbereich
> bewegt man sich denn so, wenn man die oben angegebenen Koordinaten zu
> Grunde legt (denen wohl eine Stelle fehlt)?

Die Stelle fehlt "vorne" und ist beim Rechtswert nur eine Kennziffer
für den Streifen, für den Hochwert kommt hierzuland eine 5 davor.
(grob 5.000.000+x vom Äquator wech ...)

+/- 5 m aus der anderen Antwort gilt nicht.
Wenn man das falsche System erwischt, kann der Fehler aber heftig werden ...

Gruß Mueck





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