[Talk-de] Nochmal Lizenzwechsel, Zustimmungstext

Wolfgang wolfgang at ivkasogis.de
Di Aug 31 20:40:51 UTC 2010


Hallo,
Am Dienstag 31 August 2010 16:54:23 schrieb Stefan Schwan:
> Am 31. August 2010 16:06 schrieb M∡rtin Koppenhoefer 
<dieterdreist at gmail.com>:
> > bei Euren ganzen Zitaten aus deutschem Recht: kommt das überhaupt zur
> > Anwendung? M.E. schliesst man mit der OSMF, einer Stiftung mit Sitz in
> > London, 
> > einen Vertrag dort nach englischem Recht.
Stimmt, steht auch ausdrücklich im letzten Absatz.

> > Wenn man das nicht                
> > will, muss man es halt lassen. Deutsches Recht dürfte m.E. hier
> > unerheblich sein: die Server, also OSM, sind genauso wie die OSMF in
> > England, der geschlossene Vertrag (CT) ist auf englisch.

Da hast du recht, entscheidend ist die ausdrückliche Wahl englischen Rechts. 
Der Serverstandort und die Vertragssprache sind eher nicht so entscheidend.
> 
> Die Frage ist halt, ob man als Deutscher einen Vertrag abschließen
> kann, der nicht auf Deutsch ist, und sich hinterher darauf berufen
> kann, man hätte ihn nicht verstanden.

Berufen kann man immer, die Frage ist mehr, ob es was nützt :-)

> INANAL aber IMO kann man rechtsgültige Verträge abschließen, die nicht
> in der eigenen Sprache sind. Ansonsten wäre es quasi unmöglich, mit
> Ausländern oder Analphabeten Verträge abzuschließen, weil die immer
> hinterher mit "nix kapiert aber halt mal unterschrieben" ankommen, und
> Vertragspartnern die Lange Nase zeigen könnten.
> 

Grundsätzlich kann man einen Vertrag in Deutschland nach australischem Recht 
auf Kisuaheli abschließen und als Gerichtsstandort Tokio bestimmen. In der 
Schiffahrt kommt so etwas (ähnliches) auch öfter vor. (Ich habe jetzt nicht 
geprüft, ob nach japanischem Recht das Gericht zuständig sein könnte und 
wollte darüber auch nicht diskutieren :-) )

Mir geht es aber eigentlich, wie oben geschrieben, um das bessere Verständnis, 
und sei es nur, um dem einen oder anderen ein flaues Gefühl beim Akzeptieren 
zu nehmen.

Gruß, Wolfgang




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