[Talk-de] Nationalstraße und Autobahn gleichzeitig?

Stefan Popp stefan at p0pp.de
Mi Feb 10 15:41:50 UTC 2010



Am 09.02.2010 22:55, schrieb Johannes Huesing:
> Andreas Neumann<andr-neumann at gmx.net>  [Tue, Feb 09, 2010 at 09:19:00PM CET]:
> [...]
>    
>> Ist das gesetzlich so festgelegt? In meiner Gegend wird eine
>> Bundesstraße nach der anderen auf die Autobahn verlegt. Ich habe deshalb
>> diese Autobahnstücke auch in der Bundesstraßenrelation. Wenn das falsch
>> war, wäre es gut es zu wissen und noch besser, wenn man das irgendwo
>> festhält...
>>
>>      
> Andere können sicher das Gesetz besser zitieren,
Ich versuch mal mein Glück, aber ich bin kein Anwalt... ("IANAL").
Quelle aller Zitate: 
http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html
>   aber man kann eine
> Bundesstraße zur Autobahn umwidmen, ohne dass für sie eine Parallelroute
> gefunden werden muss.
Bundesfernstraßengesetz (FStrG), § 1 Einteilung der Bundesstraßen des 
Fernverkehrs:
"(1)Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche 
Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem 
weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. [...]
(2) Sie gliedern sich in
     1. Bundesautobahnen,
     2. Bundesstraßen[...]"

~~> BABs und Bundesstraßen bilden *gemeinsam* ein "zusammenhängendes 
Verkehrsnetz"; sowohl BABs als auch Bu.-Straßen sind "Bundesfernstraßen".

> Beispiel: B 1 zwischen Dortmund und Mülheim/Ruhr
> durch A 430 ersetzt (neuerdings A 40).
>
> http://www.openstreetmap.org/browse/relation/21305
>    

FStrG, § 2 Widmung, Umstufung, Einziehung:

"(3a) Eine öffentliche Straße, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 
oder 3 erfüllt, ist zur Bundesautobahn oder Bundesstraße, eine 
Bundesstraße, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 erfüllt, zur 
Bundesautobahn aufzustufen.
(4) Eine Bundesfernstraße, bei der sich die Verkehrsbedeutung geändert 
hat und bei der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 weggefallen sind, ist 
entweder unverzüglich einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung 
verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen 
(Einziehung), oder unverzüglich dem Träger der Straßenbaulast zu 
überlassen, der sich nach Landesrecht bestimmt (Abstufung)."

~~> Nach Bau einer Autobahn und dem daraus resultierenden 
(Fern-)Verkehrsrückgang auf der Bundesstraße kann diese abgestuft werden.


So, vor lauter Paragrafen ist mir jetzt schwindlig ;)

Rechtlich geregelte Grüße wünscht
Stefan




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