[Talk-de] Bürgermeister beunruhigt wegen OSM und Routing

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
So Feb 21 20:53:25 UTC 2010


Am 18. Februar 2010 02:10 schrieb Ulf Lamping <ulf.lamping at googlemail.com>:
>> netter Thread hier ;-), aber was hat das Navigationsgerät im Fahrzeug
>> mit dem Führerschein zu tun?
>
> Du hast als Fahrzeugführer im Strassenverkehr gewisse
> Sorgfaltspflichten, z.B. mußt du dich vor Fahrtantritt vom sicheren
> Zustand deines Fahrzeuges überzeugen. Zu dieser Sorgfalt gehört meines
> erachtens auch, bei Verwendung eines Navis dazu geeignete Geräte zu
> verwenden.


nach meinem Erachten gehört das Navigationsgerät nicht zu den
Bestandteilen des Fahrzeugs, von deren sicheren Zustand man sich bei
Fahrtantritt überzeugen muss. Genauso wie es z.B auch nicht verboten
ist, mit einer Karte von 1924 im Handschuhfach rumzufahren. Oder mit
einer Karte für Skifahrer, die für Kfz gar nicht geeignet ist. Oder
mit überhaupt keiner Karte. Karten und Navigationsgeräte sind kein
Bestandteil des Kfz., und man sollte sich im Zweifel auch nicht danach
richten.

Gruß Martin




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