[Talk-de] Björn-Steiger-Stiftung - Status Rückbau und offen für eine Zusammenarbeit

Wolfgang wolfgang at ivkasogis.de
Fr Jul 16 11:53:48 UTC 2010


Hallo,
Am Freitag 16 Juli 2010 13:22:16 schrieb Jan Tappenbeck:
> Am 16.07.2010 13:17, schrieb olvagor:
> > Michael Buege schrieb:
> >> Hat er auch gesagt, welcher Art diese versicherungstechnischen Bedenken
> >> der Verlage waren? Ich kann mir gut vorstellen, dass kein Verlag eine
> >> Garantie abgeben wollte, dass solche moeglicherweise lebensrettenden
> >> Informationen zu hundert Prozent korrekt eingezeichnet und aktuell sind.
> >> Wenn jemand in einem Notfall (wann sonst) nach Kartenangabe eine
> >> Notrufsaeule sucht und die ist nach Murphys Law nicht dort, wo sie sein
> >> soll, wird der Kartenverlag mit ziemlicher Sicherheit Probleme bekommen.
> >
> > Mit dieser Argumentation müsstest du alle "sicherheitsrelevanten" Daten
> > aus OSM heraushalten. Es gibt bereits jetzt schon etliche Notruftelefone
> > an Straßen in OSM und die müssten alle gelöscht werden. Das gleiche gilt
> > für Krankenhäuser, Feuerwehren, Polizeistationen, Hydrantenanschlüsse,
> > sogar normale Telefonzellen, evtl. sogar Hausnummern (wenn der
> > Rettungsdienst ein Haus sucht)... vermutlich lässt sich das soweit
> > fortführen, bis die Datenbank leer ist.
> >
> > Ich sehe da für OSM kein Problem. Dass Juristen (in den Verlagen)
> > typischerweise Angst vor ihrer eigenen Zunft haben und deswegen lieber
> > zurückhaltend agieren ist ja keine Neuigkeit.
> >
> > Gruß,
> > Markus
> >
> > _______________________________________________
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> > Talk-de at openstreetmap.org
> > http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
> 
> hi !
> 
> es war genau der grund den michael ins feld geführt hat - diese karten
> liegen meist länger herum als digital.
> 
> die haben ja bekanntlich für eine update-lösung ausgesprochen!
> 
> @michael: würdest du von einem import absehen ???
> 
> gruß Jan :-)
> 
> 

Problematisch könnte der Punkt 6 der CC-BY-SA sein. Danach trifft uns eine 
Haftung bei Fahrlässigkeit. Das ist für unsere Zwecke saublöd formuliert. 
Unsere Karte gibt es für lau, d.h. geschenkt. Damit kommt Schenkungsrecht zu 
Anwendung, und in §521 BGB ist geregelt, dass der Schenker nur _grobe_ 
Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten hat. Wir haften aber freiwillig für 
mehr...

Unter allen normalen Landkarten steht der Passus, dass der Verlag sich um 
Fehlerfreiheit bemüht, sie aber nicht garantieren kann und jede über grobe 
Fahrlässigkeit und Vorsatz hinausgehende Haftung ablehnt. Das sollten wir 
baldmöglichst auch nachholen.

Ich glaube eher, dass eine Klage ins Leere laufen würde. Die Rettungspunkte 
stehen in etwa den Hausnummern und Straßennamen gleich, sie sind 
Orientierungspunkte. Hier würde ich Markus recht geben, wenn für jede 
Einzelheit einer Karte gehaftet werden sollte, könnte niemand mehr Karten 
herausgeben.

Für Linux gab es vor Jahren mal so einen Prozess in D, der mit Hinweis auf 
Schenkung gescheitert war.

Gruß, Wolfgang





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