[Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit (was: BAB mit no horse, bike etc.)

Bodo Meissner bodo at bodo-m.de
Mo Jun 7 17:55:44 UTC 2010


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Am 07.06.2010 12:02, schrieb Wolfgang:

> Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht ausdrücklich, sie ergibt sich aber 
> aus §1 STVO (behindern etc) und ganz deutlich §3 Abs.2 STVO und gilt nicht nur 
> auf der Autobahn. Man darf auch auf der Bundesstraße nicht weniger als 100 
> fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht überholen kann und die 
> Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte....

Das ist vielleicht das Wunschdenken des Hinteren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die man auch unter günstigen Umständen nicht überschreiten darf. Das ist keine Richtgeschwindigkeit.
Es gilt auch §3 Abs. 1. "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Ich habe gerade keine Quelle gefunden, aber es gibt Gerichtsurteile, nach denen es kein Problem ist, wenn man mehr als 60% der Höchstgeschwindigkeit fährt. Das zählt auch nicht als langsamfahrendes Fahrzeug, das verpflichtet wäre, eine Schlange überholen zu lassen.


Bodo
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