[Talk-de] Fahrrad-Access-Map

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
Mi Jun 16 13:36:34 UTC 2010


Am 16. Juni 2010 15:03 schrieb bkmap <burkhard.kirchner at web.de>:
>> wenn es verboten ist, stehen da auch schilder.
>
> Auf Pfaden im Wald darf man zumindest in Thüringen theoretisch überhaupt
> nicht Rad fahren, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Auf Pfaden ist
> das laut Thüringer Waldgesetz §6 (3) verboten. Da stehen keine Schilder.
>

Ich lese den Paragrahen anders. Danach ist das Radfahren auf allen
festen Wegen und Straßen erlaubt. Von einer Kennzeichnungspflicht
steht dort nur etwas für Reitwege und das u.a. radfahrer angehört
werden müssen, bevor solche Reitwege ausgewiesen werden.

Bloß aus dem Gesetzeswortlaut ist für mich allerdings nicht
ersichtlich ob "feste Wege" meint, dass sie nicht schlammig sein
dürfen, sich die Befahrbarkeit also je nach Wetterlage ändern kann
oder aber eine dauerhafte Befestigung mit einer bspw. wassergebundenen
Decke gemeint ist.

Gruß, Falk




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