[Talk-de] Daten auf Verlangen löschen oder nicht ...?
M∡rtin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Do Jun 24 10:27:54 UTC 2010
Am 24. Juni 2010 12:20 schrieb bkmap <burkhard.kirchner at web.de>:
> Ich denke, wenn ein Privatgrundstück mit einem hohen Detailierungsgrad
> gemappt wird, trifft dies entsprechend zu.
-1, das denke ich nicht.
> Eine andere Frage ist, ob eine Kleingartenanlage überhaupt privat oder
> öffentlich ist.
> Ich sehe das so: Grundsätzlich ist das aus dem Flächennutzungsplan nach
> § 5 Baugesetzbuch ersichtlich. Ist die Fläche nach Satz (2) Punkt 5 als
> Grünfläche gekennzeichnet, ist sie öffentlich.
ein Flächennutzungsplan ist eine Planung, d.h. die Realität sieht ggf.
anders aus. Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der FNP darüberhinaus
nicht parzellenscharf.
> Anderenfalls hat der Hauptpächter ( also der Gartenverein ) das
> Hausrecht für die gesamte Anlage und kann per Satzung den öffentlichen
> Charakter festlegen.
wenn die Wege alle privat sind (kommt öfter vor zugegebenermaßen).
> Wenn auch die Gartenalnalge als solche möglicherweise öffentlich ist,
> darf ich noch lange nicht die einzelnen Parzellen betreten bzw mappen.
> Da hat der Pächter das Hausrecht.
betreten ist was anderes als mappen. Wieso meinst Du, dass man nicht
mappen darf?
Gruß Martin
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