[Talk-de] Daten auf Verlangen löschen oder nicht ...?
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burkhard.kirchner at web.de
Do Jun 24 12:35:51 UTC 2010
> ein Flächennutzungsplan ist eine Planung, d.h. die Realität sieht ggf.
> anders aus. Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der FNP darüberhinaus
> nicht parzellenscharf.
Der Flächennutungsplan muss sehr genau aussagen, welche Parzelle zu
welcher Nutzungsart zählt. Für die Genehmigung von Bauvorhaben, zur
Ermittlung der Grundstückswerte usw. ist es in rechtlicher Hinsicht
ausgesprochen wichtig, ob eine Parzelle z.B im Außenbereich liegt oder
im reinen Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet oder als Grünfläche
ausgewiesen ist. Er kann also sehr wohl den öffentlichen Charakter einer
Fläche beschreiben meine ich.
Der Bebauungsplan enthält nur weitergehende Informationen, die die Art
der Bebauung recht genau regelt. Nach diesen Regeln kann man im
Allgemeinen ohne Baugenehmigung anfangen zu bauen. Man muss den
Baubeginn nur anzeigen und die Unterlagen einreichen.
(Achtung Häuslebauer: Das ist hier keine Rechtberatung - ich bin kein
Anwalt!!! Wer es genauer wissen will, der lese das Baugesetzbuch,
insbesondere §§ 32-35 und die entsprechenden Länderbauordnungen :-) )
>
> wenn die Wege alle privat sind (kommt öfter vor zugegebenermaßen).
Im Allgemeinen ist die Ganze Anlage durch den Verein gepachtet und die
Parzellen werden an die Mitglieder unterverpachtet. Das ist im
Bundeskleingartengesetz recht genau geregelt.
>
> betreten ist was anderes als mappen. Wieso meinst Du, dass man nicht
> mappen darf?
Ich denke das hängt von Detailgrad ab, wie weit man sich in die
Privatsphäte begibt. Die Lage der Gebäude und der Wege zur inneren
Erschließung zähle ich nicht gerade zur Privatsphäre und halte sie für
unbedenlich. Wenn ein freies Luftbild da ist, kann man ja die Gebäude
mappen, aber zum Aufzeichnen in die Parzellen gehen ist ohne Erlaubnis
des Pächters Tabu.
Gruß Burkhard
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