[Talk-de] Die Track Seuche
Falk Zscheile
falk.zscheile at googlemail.com
Fr Jun 25 09:22:02 UTC 2010
Am 25. Juni 2010 10:03 schrieb Georg Feddern <news2 at bavarianmallet.de>:
> Falk Zscheile schrieb:
>> Ich glaube das brauchst Du nicht zu tun. [das Umtaggen]
>
> Nein, natürlich nicht. Man vergißt nur leicht, einen Smiley zu setzen, wenn
> man innerlich eher brassig ist. ;-)
>
>> Die wenigsten Feld- und
>> Waldwege dürften solche nach § Abs. 1 Nr. 4a StrWG S-H sein. Dort wo
>> es öffentliche Feld- und Waldwege gibt, da gibt es auch private
>> Feld-und Waldwege.Das dürfte der weitaus größere Teil sein, denn für
>> den ist die öffentliche Hand nicht unterhaltungspflichtig.
>
> Ersteres bezweifle ich dagegen eher - zumindest wenn es nach der
> motorisierten Befahrbarkeit geht.
> Da wird es eben schon schwierig - wie erkennt man (als Mapper) einen
> öffentlichen und wie einen privaten Feldweg solange sie nicht beschildert
> sind?
Ja das ist ein Problem. Wir als Mapper können nur aus vorhandenen
Indizien Rückschlüsse ziehen. Ich habe meine Entscheidungshilfen im
Wiki bei DE:Track niedergelegt. Die dahinter stehenden rechtlichen
Erwägungen sind allerdings nicht dokumentiert.
> (Muss ich direkt mal in der Gemeinde nachfragen, ob einige der Wege evtl.
> privat sind - erkennbar ist es nicht.)
Wenn Du absolute Klarheit willst, dann musst Du das so machen. Die
Gemeinden wissen aber manchmal selbst nicht, was noch alles dazu
gehört bzw. wollen es nicht so genau wissen (wegen der
Straßenbaulast). Aber im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik
auf die Doppik sollten eigentlich alle öffentlichen Straßen
ordnungsgemäß erfasst worden sein. Ein Indiz für einen öffentlichen
Weg (jedenfalls hie in M-V) ist, dass in der Katasterkarte der Weg ein
eigenes Grundstück bildet.
> Auf jeden Fall sind die meisten Feld-/Fahrwege hier motorisiert befahrbar,
> da nicht beschildert - oder eben sogar explizit "bewegweisert".
>
Wenn ich mir § 30 LNatSchG S-H anschaue so habe ich den Eindruck, dass
das befahren von Feldwegen mit KFZ nicht gestattet ist.
(Umkehrschluss, weil das Befahren mit Fahrrädern und
Krankenfahrstühlen ausdrücklich erlaubt wird, § 30 Abs. 2 LNatSchG
S-H). Die nötigen Recherchemedien, um endgültig Klarheit zu bekommen,
habe ich hier leider gerade nicht zur Hand.
Bleiben also zwei Möglichkeiten. Es sind Wege, die öffentlich sind,
aber von der Gemeinde nicht mehr gepflegt werden, weil bessere Straßen
in der Nähe vorhanden sind. Oder dem Bauern ist es egal wer da drüber
fährt und deshalb steht kein Schild. Da sie aber auch bei den
kommerziellen Anbietern vorhanden sind, spricht einiges dafür, dass
diesen die Daten vom Amt als öffentliche Straßen verkauft wurden ...
Gruß, Falk
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