[Talk-de] Die Track Seuche

M∡rtin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Fr Jun 25 13:26:18 UTC 2010


Am 25. Juni 2010 14:54 schrieb Georg Feddern <news2 at bavarianmallet.de>:
>>> Da wird es eben schon schwierig - wie erkennt man (als Mapper) einen
>>> öffentlichen und wie einen privaten Feldweg solange sie nicht beschildert
>>> sind?
>> inwiefern spielt das denn eine Rolle, ob sie privat oder öffentlich sind?
> na ja, öffentliche Feldwege fallen gemäß § 3 (1) 4.a)  StrWG S-H unter
> "Sonstige öffentliche Straßen", sind aber nicht beschränkt (vgl. § 3 (1)
> 4.b) ) und können deshalb grundsätzlich beliebig befahren werden.
> Privatwege dürfen gemäß § 30 LNatSchG S-H zwar "zum Zwecke der Erholung
> inkl. Wegränder betreten werden sowie zum Radfahren und zum Fahren mit dem
> Krankenfahrstuhl genutzt werden"


IMHO solange keine Beschilderung da ist brauchst Du Dir auch keine
Sorgen machen (es kann da m.E. kein implizites Verbot geben, solange
nicht erkennbar ist, ob der Weg öffentlich ist oder nicht), im Zweifel
haftet bei Schäden evtl. sogar der Eigentümer (solange Du Dich
umsichtig und angepasst verhalten hast).

Gruß Martin




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