[Talk-de] [bulk]: Endlich amtliche Definition der Autobahnähnlichen Straßen
Thomas Wedekind
tom-wedekind at web.de
Mo Dez 12 23:03:21 UTC 2011
Am Mon, 12 Dec 2011 23:19:51 +0100 schrieb Wolfgang Barth
<wolfgang at barthwo.de>:
> Eine Landesstraße als
> tertiary zu taggen halten ich für einen Fehler, auch wenn sie
> relativ schmal ist. Wenn sie keine wichtige Verkehrspolitische
> Bedeutung hätte, dann wäre sie nicht offiziell so eingestuft.
Vorsicht: Z.B. in Thüringen (fast vor meiner Haustür) gibt es noch
Landesstraßen von 4 m Breite (zwei Lkw oder Busse können sich nur mit
Ausweichen auf den Randstreifen begegnen), ohne Mittelstrich und mit
vielleicht 20-50 Kfz pro Stunde, Tempolimit überland 50-70 km/h,
Tonnagebeschränkung auf 7,5 t, also absolut lokaler
Verkehrsbedeutung. Diese Einstufung ist eine Altlast der Wendezeit,
aber nun einmal da. Solche Straßen sollen i.d.R. zur Kreis- oder
Gemeindestraße herabgestuft werden, was sich aber über Jahrzehnte
hinzieht (die Kreise wollen die Straßen nur im sanierten Zustand
übernehmen, das Land hat aber kein Geld dafür; jedes Jahr nur für
einige km).
Ich tue mich schwer damit, so ein Sträßchen auf eine Stufe mit einer
4- oder 6-spurigen Schnellstraße zu stellen, die auch Landesstraße
sein kann, obwohl es in OSM hier in der Gegend systematisch so
gehandhabt wird.
--
Viele Grüße, Thomas
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