[Talk-de] Geplante Straße vom Rendering ausschließen?

M∡rtin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mo Feb 21 01:29:07 UTC 2011


Am 20. Februar 2011 21:37 schrieb Ulf Lamping <ulf.lamping at googlemail.com>:
> Was spricht gegen folgendes:
>
> Wir machen zusätzlich zu highway=proposal ein Tag proposed:status mit den
> "üblichen" Werten (bitte ergänzen / korrigieren):


finde ich OK, wobei konkret:

> idea (Überlegung)


naja, dafür ist OSM eher nicht da. Überlegungen (auch konkurrierende)
gibt es eher zu viele, als dass man damit seine history in einer
allgemeinen Kartendatenbank belasten will. Wobei, bei Autobahnen z.B.
(ober bei radioaktiven Endlagern, ...) wäre auch so was evtl.
sinnvoll. Ist die Frage, wie konkret die "Idee" sein muss.


> public_review (Öffentliche Auslegung)


ist ein Punkt im Planfeststellungsverfahren, also hierarchisch m.E.
nach dem folgenden Punkt


> formal_review (Planfeststellungsverfahren)


das käme nach Idee (also Beginn des Planfeststellungsverfahrens, falls
ein solches Verfahren für das Vorhaben vorgeschrieben ist).


> accepted (Planfeststellungsbeschluss)


> ... oder was es sonst noch so für typische Zustände gibt.


evtl. so was wie "Mittel für Vorhaben im Haushalt eingestellt und
Haushalt beschlossen"?

"Ausführung ausgeschrieben", "Submission Ausführung", etc.

Es gibt ja prinzipiell auch verschiedene Planungsphasen (und das
wiederum auch für verschiedene Planungsaspekte / Gewerke), z.B. nach
HOAI 9 Leistungsphasen, die bis Phase 7 die Planung und
Bauvorbereitung (Vergabe) betreffen. Bisher sprachen wir nur von
"Planung", eigentlich gibt es aber Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung.

Dann gibt es bei einem Straßenprojekt nochmal die einzelnen
Sonderteile wie Tunnel und Brücken, etc.,

Das alles bis ins Kleinste aufzudröseln ist sicher nicht gut in OSM erledigt.

Ich würde allgemeine Überlegungen (Idee) weglassen, da nicht weit
genug gedungen. Planungen sollten erst dann übernommen werden, wenn es
schon einen Plan gibt, der auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit zur
Umsetzung hat.

Die Projekte sind in Deutschland im Bundesverkehrswegeplan in 3
Kategorien eingeteilt: "Vordringlicher Bedarf", "Weiterer Bedarf" und
"Kein Bedarf". Letztere werden seltenst realisiert, die anderen beiden
je nach Finanzlage und politischer Situation.

als Punkte bleiben dann m.E.:

* "public_review" (öffentliche Auslegung, Anhörung der Betroffenen,
oder ähnliche offizielle Bekanntgabe)
* "accepted" (Planfeststellungsbeschluss oder vergleichbare
Festlegung, erst ab hier kann AFAIK überhaupt mit einer Planung
begonnen werden, die konkret auf die Genehmigung und Ausführung
abzielt, wobei dieser Zustand zeitlich befristet ist, d.h. ein
Planfeststellungsbeschluss verfällt nach einiger Zeit und muss neu
erwirkt werden, wenn nicht gebaut/geplant wurde)
* "active" (oder so) Mittel für die weiteren Schritte im Haushalt
eingestellt, Bauplanung / Ausschreibungsvorbereitung, Vergabeverfahren
und Submission.

Gruß Martin


PS: Hier nochmal eine Zusammenfassung, die ich im Netz gefunden habe,
bin auch kein Tiefbauexperte:

Planungsablauf einer Bundesfernstraße

    * 1.Raumbezogene Überprüfung
    * 2.Bedarfsprüfung
    * 3.Linienentwurf
    * 4.Raumordungsverfahren
    * 5.Umweltverträglichkeitsprüfung
    * 6.Linienbestimmungsverfahren
    * 7.Vorentwurf
    * 8.Vorentwurfsgenehmigungsverfahren
    * 9.Planfeststellungsentwurf
    * 10.Planfeststellungsverfahren
    * 11.Bauentwurf
    * 12.Bauvorbereitung
    * 13.Bauausführung und Bauüberwachung

Wobei man das auch lesen können muss, Punkt 6
"Linienbestimmungsverfahren" sagt z.B. "Das Linienbestimmungsverfahren
ist ein Instrument der Fachplanung, mit dem festgelegt wird, wie eine
Trasse der Landesstraße ungefähr verlaufen soll. Zu den Details des
Ausbaus werden in diesem Verfahren keine Aussagen gemacht. Festgelegt
werden der Anfangs- und der Endpunkt der Straße, die Verknüpfung mit
dem vorhandenen Straßennetz und der grundsätzliche Verlauf der Trasse,
vor allem ihre Lage zu berührten und benachbarten Ortschaften oder
schutzbedürftigen Bereichen wie Wohngebieten, Natur-, Landschafts-
oder Wasserschutzgebieten. "

d.h. für uns eher noch zu wenig genau.




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