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Andreas Perstinger andreas.perstinger at gmx.net
Mi Mär 2 18:07:12 UTC 2011


On 2011-03-02 18:46, Christian Müller wrote:
> Falls access=* ausschließlich rechtliche Ge- und Verbote wiederspiegelt,
> dann macht es keinen Sinn bicycle=* Werte wiederzuverwenden, schon aus
> dem Grund, dass der Gesetzgeber nur das Fahrrad kennt, nicht seine
> Klassen (ich hoffe, ich irre mich da jetzt nicht).

Nur zur Info: zumindest Rennräder kennt der Gesetzgeber hier in Österreich.

"§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen 
Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg; 
2. Rennlenker; 3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und 4. 
äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. (2) Rennfahrräder dürfen ohne die 
in § 1 Abs. 1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; 
bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese 
Ausrüstung verwendet werden." (BGBl. II, Nr. 146/2001 - "Fahrradverordnung")

Alles nicht so einfach :-).

Tschau, Andreas





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