[Talk-de] Status Fahrradwege-Tags
Peter Wendorff
wendorff at uni-paderborn.de
Mi Mär 2 19:40:59 UTC 2011
Am 02.03.2011 19:07, schrieb Andreas Perstinger:
> On 2011-03-02 18:46, Christian Müller wrote:
>> Falls access=* ausschließlich rechtliche Ge- und Verbote wiederspiegelt,
>> dann macht es keinen Sinn bicycle=* Werte wiederzuverwenden, schon aus
>> dem Grund, dass der Gesetzgeber nur das Fahrrad kennt, nicht seine
>> Klassen (ich hoffe, ich irre mich da jetzt nicht).
>
> Nur zur Info: zumindest Rennräder kennt der Gesetzgeber hier in
> Österreich.
>
> "§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen
> Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
> 2. Rennlenker; 3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und 4.
> äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. (2) Rennfahrräder dürfen ohne die
> in § 1 Abs. 1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht
> werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese
> Ausrüstung verwendet werden." (BGBl. II, Nr. 146/2001 -
> "Fahrradverordnung")
Ist in DE, soweit ich weiß, ähnlich; ich vermute, §1 verweist dabei auf
die vorgeschriebene Beleuchtung.
Das führt dazu, dass in DE auch nur Rennräder nach der entsprechenden
juristischen Definition mit ausschließlich Ansteck-Lampen im
Straßenverkehr fahren dürfen.
Gruß
Peter
Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de