[Talk-de] Status Fahrradwege-Tags

Peter Wendorff wendorff at uni-paderborn.de
Mi Mär 2 19:40:59 UTC 2011


Am 02.03.2011 19:07, schrieb Andreas Perstinger:
> On 2011-03-02 18:46, Christian Müller wrote:
>> Falls access=* ausschließlich rechtliche Ge- und Verbote wiederspiegelt,
>> dann macht es keinen Sinn bicycle=* Werte wiederzuverwenden, schon aus
>> dem Grund, dass der Gesetzgeber nur das Fahrrad kennt, nicht seine
>> Klassen (ich hoffe, ich irre mich da jetzt nicht).
>
> Nur zur Info: zumindest Rennräder kennt der Gesetzgeber hier in 
> Österreich.
>
> "§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen 
> Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg; 
> 2. Rennlenker; 3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und 4. 
> äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. (2) Rennfahrräder dürfen ohne die 
> in § 1 Abs. 1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht 
> werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese 
> Ausrüstung verwendet werden." (BGBl. II, Nr. 146/2001 - 
> "Fahrradverordnung")
Ist in DE, soweit ich weiß, ähnlich; ich vermute, §1 verweist dabei auf 
die vorgeschriebene Beleuchtung.
Das führt dazu, dass in DE auch nur Rennräder nach der entsprechenden 
juristischen Definition mit ausschließlich Ansteck-Lampen im 
Straßenverkehr fahren dürfen.

Gruß
Peter




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