[Talk-de] Status Fahrradwege-Tags

Henning Scholland osm at aighes.de
Mi Mär 2 20:27:29 UTC 2011


Am 02.03.2011 20:40, schrieb Peter Wendorff:
> Am 02.03.2011 19:07, schrieb Andreas Perstinger:
>> On 2011-03-02 18:46, Christian Müller wrote:
>>> Falls access=* ausschließlich rechtliche Ge- und Verbote 
>>> wiederspiegelt,
>>> dann macht es keinen Sinn bicycle=* Werte wiederzuverwenden, schon aus
>>> dem Grund, dass der Gesetzgeber nur das Fahrrad kennt, nicht seine
>>> Klassen (ich hoffe, ich irre mich da jetzt nicht).
>>
>> Nur zur Info: zumindest Rennräder kennt der Gesetzgeber hier in 
>> Österreich.
>>
>> "§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen 
>> Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 
>> kg; 2. Rennlenker; 3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und 
>> 4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. (2) Rennfahrräder dürfen ohne 
>> die in § 1 Abs. 1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht 
>> werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne 
>> diese Ausrüstung verwendet werden." (BGBl. II, Nr. 146/2001 - 
>> "Fahrradverordnung")
> Ist in DE, soweit ich weiß, ähnlich; ich vermute, §1 verweist dabei 
> auf die vorgeschriebene Beleuchtung.
> Das führt dazu, dass in DE auch nur Rennräder nach der entsprechenden 
> juristischen Definition mit ausschließlich Ansteck-Lampen im 
> Straßenverkehr fahren dürfen.
In D ist es ähnlich, aber nicht gleich. Im Verkehrsrecht wird nur 
unterschieden zwischen Sportgerät (Gewicht <12kg) und dem Rest, wobei 
aber alle Licht haben müssen, bei den Sportgeräten muss es aber kein von 
einem Dynamo betriebenes Licht sein.

Henning





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