[Talk-de] NSG (war: See in Wald in (L|N)SG - Sichtbarkeitsproblem)

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
Di Mai 17 12:30:38 UTC 2011


Am 17. Mai 2011 14:14 schrieb Steffen Heinz <eifelhunde at gmx.de>:
> Am 17.05.2011 13:26, schrieb Falk Zscheile:
>>
>> Naturschutzgebiete werden von den Bundesländern durch Rechtsverordnung
>> festgesetzt. Mit etwas Glück sind die Grenzen dort anhand von
>> geographischen Merkmalen beschrieben. Wenn du Pech hast befindet sich
>> im Anhang der Verordnung einfach eine Karte, auf der die Grenzen
>> eingezeichnet sind und die man in der Regel nicht im Internet abrufen
>> kann.
>
> für NRW dürfte das nicht stimmen! DIe NAturschutgebiet kriegste über
> folgende Karte
> https://www.geoportal.nrw.de/application-geoviewer/start/index.php
> hier ist jedes Haus, jedes Grundstück .....

Das ist aber eine Karte und da darf man wegen Urheberrecht etc. nicht
einfach abzeichnen. Verordnungen haben den Vorteil, dass aus ihnen der
Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann ... Deshalb muss man sich
da keinen Kopf um rechtliche Beschränkungen etc. machen. Für die
Karten im Anhang einer Verordnung gilt das leider auch nicht ohne
weiteres.

>
>> Leider wird das Landesrecht von NRW bei Juris nicht kostenfrei
>> angeboten. In diesem Fall beleibt Dir nur das Gesetz und
>> Verordnungsblatt des Landes oder ein nettes Amt, dass Dir die Daten
>> zur Verfügung stellt. Vielleicht einfach mal bei der unteren
>> Naturschutzbehörde Deines Kreises anfragen.
>>
> dürfte ich die benutzen wenn das Amt sie mir freundlicherweise zur Verfügung
> stellt?
>
Das hängt davon ab, was Dir das Amt zur Benutzung der Daten erzählt.
Evtl. hält auch der NABU in Deiner Region solche Daten vor, oder kann
sie dir in eine OSM Karte einzeichnen. Die NABU-Leute sollten insoweit
auch sachkundig sein.

Alles nicht so einfach :-(

Gruß, Falk




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