[Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

Rainer Knaepper smial at gmx.de
Sa Nov 26 17:33:22 UTC 2011


Am 26.11.2011 15:12, schrieb Frederik Ramm:
> Hallo,
>
> On 11/26/2011 11:53 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
>> Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei 
>> veröffentlichten
>> Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem, 
>> unter welcher
>> Lizenz das Material steht.
>
> Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von 
> demjenigen gekauft hat, der das Foto gemacht hat. 
Wie das Bild in diese Veröffentlichung gelangt ist, ist 
lizenzrechtlich völlig unerheblich. Es ist nicht Aufgabe 
eines Urhebers oder eines wohlmeindenden OSMlers, 
herauszufinden, auf welchen verschlungenen Wegen der 
Unwissenheit aus dem Screenshot eines unter Copyleft 
stehenden Programms ein Copyright-by-dpa-Bild wurde. Das 
Copyfraud entsteht in dem Moment der Veröffentlichung durch 
den Veröffentlicher.

> Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit 
> einer OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist 
> mir neu.
Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons 
sind beispielsweise die Verwendung von Screenshots, die 
geschützte Symbole enthalten, nicht erlaubt, da jegliche 
kommerzielle Nachnutzung möglich sein muß. Das führt zu so 
lustigen Seiteneffekten, daß man zwar ein iPhone als 
Sachfotografie unter eine freie Lizenz stellen darf, nicht 
aber ein eingeschaltetes iPhone, daß patentierte 
Bestandteile der Benutzeroberfläche zeigt. Klingt bekloppt, 
ist aber so. (Falls du auf Commons Gegenbeispiele findest, 
bitte Löschanträge stellen, es wird manches halt auch 
übersehen).

Ebensowenig darf man Screenshots von nicht freier Software 
hochladen. cc-by-sa und andere Lizenzen dieser Art erlauben 
nämlich JEDE Nachnutzung, also auch uneingeschränkte 
kommerzielle, solange nicht andere (bürgerliche oder 
Straf-)Rechte dagegen stehen. Ein geschütztes Element kann 
aber, zumindest wenn es bildbestimmend ist, nicht einfach 
per copy&paste oder andere Vervielfältigungsmaßnahmen zu 
einem freien Element gemacht werden. Ein aktuelles, wenn 
auch etwas anders gelagertes Beispiel ist die kürzlich 
erfolgte Löschung von Briefmarkenabbildungen mit Motiven von 
Loriot. Da hat es halt eine einstweilige Verfügung gegeben. 
Und womit? Mit recht. Leider. Trotzdem darf die Tagespresse 
solche Marken ohne Bauchschmerzen im Rahmen journalistischer 
Berichterstattung abbilden.

Rainer








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