[Talk-de] openstreetmap Urheberrecht
Rainer Knaepper
smial at gmx.de
Sa Nov 26 17:33:22 UTC 2011
Am 26.11.2011 15:12, schrieb Frederik Ramm:
> Hallo,
>
> On 11/26/2011 11:53 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
>> Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei
>> veröffentlichten
>> Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem,
>> unter welcher
>> Lizenz das Material steht.
>
> Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von
> demjenigen gekauft hat, der das Foto gemacht hat.
Wie das Bild in diese Veröffentlichung gelangt ist, ist
lizenzrechtlich völlig unerheblich. Es ist nicht Aufgabe
eines Urhebers oder eines wohlmeindenden OSMlers,
herauszufinden, auf welchen verschlungenen Wegen der
Unwissenheit aus dem Screenshot eines unter Copyleft
stehenden Programms ein Copyright-by-dpa-Bild wurde. Das
Copyfraud entsteht in dem Moment der Veröffentlichung durch
den Veröffentlicher.
> Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit
> einer OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist
> mir neu.
Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons
sind beispielsweise die Verwendung von Screenshots, die
geschützte Symbole enthalten, nicht erlaubt, da jegliche
kommerzielle Nachnutzung möglich sein muß. Das führt zu so
lustigen Seiteneffekten, daß man zwar ein iPhone als
Sachfotografie unter eine freie Lizenz stellen darf, nicht
aber ein eingeschaltetes iPhone, daß patentierte
Bestandteile der Benutzeroberfläche zeigt. Klingt bekloppt,
ist aber so. (Falls du auf Commons Gegenbeispiele findest,
bitte Löschanträge stellen, es wird manches halt auch
übersehen).
Ebensowenig darf man Screenshots von nicht freier Software
hochladen. cc-by-sa und andere Lizenzen dieser Art erlauben
nämlich JEDE Nachnutzung, also auch uneingeschränkte
kommerzielle, solange nicht andere (bürgerliche oder
Straf-)Rechte dagegen stehen. Ein geschütztes Element kann
aber, zumindest wenn es bildbestimmend ist, nicht einfach
per copy&paste oder andere Vervielfältigungsmaßnahmen zu
einem freien Element gemacht werden. Ein aktuelles, wenn
auch etwas anders gelagertes Beispiel ist die kürzlich
erfolgte Löschung von Briefmarkenabbildungen mit Motiven von
Loriot. Da hat es halt eine einstweilige Verfügung gegeben.
Und womit? Mit recht. Leider. Trotzdem darf die Tagespresse
solche Marken ohne Bauchschmerzen im Rahmen journalistischer
Berichterstattung abbilden.
Rainer
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