[Talk-de] openstreetmap Urheberrecht

Frederik Ramm frederik at remote.org
So Nov 27 00:52:37 UTC 2011


Hallo,

On Sat, 26 Nov 2011 19:44:44 +0100
Rainer Knaepper <smial at gmx.de> wrote:
> Das Problem ist, daß ich mich offensichtlich weit oben 
> unverständlich ausgedrückt habe. Möglicherweise. Es geht 
> nicht darum, ob Journalisten etwas berichten dürfen oder 
> nicht dürfen (cc-by-sa erlaubt eh fast alles), sondern,

Stop. Genau das ist der Knackpunkt.

Wenn wir eine Situation haben, in der kein Urheberrecht besteht oder
dieses z.B. wegen Zitatrecht ausser Kraft gesetzt ist, dann braucht
sich in dem Moment niemand mehr an unsere Lizenz ("erlaubt eh fast
alles", "Bapperl dran und fertig", usw.) zu halten.

*Nur* dann, wenn eine Nutzung normalerweise die Zustimmung des
Rechteinhabers erfordert, nur dann kommt die CC-BY-SA zum Tragen.

Das hat Tobias Knerr ungefaehr 100 Postings weiter oben schon
geschrieben.

Wenn wir also eine Situation haben, in der das Urheberrecht nicht
greift - und das ist m.E. bei der hier erfolgten Verwendung der
Fall - dann braucht sich niemand einen Kehricht um unsere Lizenz zu
kuemmern. 

Und das heisst auch, dass der Journalist in diesem Fall weder unseren
Lizenzhinweis anbringen noch unser Copyright dranschreiben muss.
Genauso, wie der Pressefotograf das Recht am von ihm gemachten Foto
eines VW Golf hat, auch wenn er kein Urheberrecht am Golf selbst hat,
genauso kann auch der Journalist das Recht an der Abbildung eines
Devices mit OSM-Karte drauf haben. Und genausowenig, wie es "Copyfraud"
- ein Betrugsvorwurf immerhin, mit dem Du m.E. sorgfaeltiger umgehen
solltest! - ist, wenn der Pressefotograf unter sein Foto "(c) Fotograf"
und nicht "(c) VW AG" drunterschreibt, genausowenig muss auch der
Pressemann unser "Lizenzbepperl" unter das Foto druntermachen.

Dass es im Sinne ordentlicher journalistischer Arbeit wuenschenswert
waere, unter ein Bild mit OSM drauf auch OSM drunterzuschreiben, und
sowieso erstmal kein OSM-Bild in einem Google-Artikel zu verwenden,
steht ausser Frage.

Aber ein Lizenzverstoss oder gar, wie Du behauptest, Lizenzbetrug liegt
hier nicht vor, eben weil unsere Lizenz dem Journalisten keine Rechte
wegnehmen kann, die er ohne Lizenz eh haette.

Bye
Frederik





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