[Talk-de] mal wieder eine maxpeed-Frage
Johannes Huesing
johannes at huesing.name
Mo Okt 31 08:36:27 UTC 2011
SteMo <stemo at gmx.de> [Sun, Oct 30, 2011 at 12:30:26PM CET]:
>
> Ich erinnere mich da an ein älteres Urteil, was einen Porschefahrer
> betraf, der auf der Autobahn schneller als die Richtgeschwindigkeit fuhr
> und durch ein Schlagloch (oder ähnliches) von der Fahrbahn abkam und im
> Graben gelandet ist.
[...]
> Ich vermute, daß daher der Ansatz mit dem "innerhalb des Lichtkegels
> anhalten können" kommt. Ich habe das vorher noch nicht gehört. Ich kenne
> nur den Punkt, daß man nur so schnell fahren darf, wie die
> Verkehrssicherheit es zuläßt (innerhalb der erlaubten
> Höchstgeschwindigkeiten).
Dann lies mal §3 (1) der StVO:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er [...]
innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen,
die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet
werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er
mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten
kann.
Das Anhaltenkönnen innerhalb des Sichtbereichs ist nicht irgendwo
in den hinteren Paragraphen versteckt oder durch Gerichtsurteile
belegt, sondern das zentrale Sicherheitsmoment des Straßenverkehrs.
Ähnlich wie im Schienenverkehr das Prinzip "nur ein Zug pro Block".
Erst danach kommen die Spezialfälle für Landstraßen, innerorts und
Autobahnen.
--
Johannes Hüsing There is something fascinating about science.
One gets such wholesale returns of conjecture
mailto:johannes at huesing.name from such a trifling investment of fact.
http://derwisch.wikidot.com (Mark Twain, "Life on the Mississippi")
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