[Talk-de] landuse - gewerbliche Flächen

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Di Sep 13 11:10:30 UTC 2011


Am 13. September 2011 12:29 schrieb  <rhinhold at googlemail.com>:
>> Fehlt noch etwas für "Tourismus":
>> Hotelanlagen, Residenzen, Hotels, Ferienwohnungen, Ferienbungalows, Spas, Tagungs- und Kongresszentren, Messen?, zugehörige (nicht-/halböffentliche) Sportanlagen, Pools, Strände, Golfplätze, Parks, ...
>
> Meiner Meinung nach fällt das dann auch in "commercial", zusammen mit einem generalisierten subtag, wie etwa "leisure", und einem spezifischen subtag.


+1, m.E. ist das entweder commercial (Hotels, Kongresszentren, ...),
oder ggf. "brauchen" wir gar keinen Landuse dafür (die Dinge, die in
leisure fallen), oder wenn doch dann plädiere ich für einen Tag analog
BauNVO Sondergebiete, die der Erholung dienen:
(1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht
Wochenendhausgebiete,
Ferienhausgebiete,
Campingplatzgebiete.

Interessant wäre m.E. auch, commercial weiter subzutaggen, z.B.
öffentliche Verwaltung / Regierung / Ministerien, private Verwaltung,
Tourismus, ...

Auch für Museen, Theater, Opern und derlei kulturelle Nutzungen
"fehlt" m.E. ein landuse tag in OSM (landuse=cultural ?).


> Vorschlag meinerseits: Sofern der Verkauf von Waren und Dienstleistungen direkt am Standort erfolgt (z.B. Bäckereien, KFZ-Werkstätten, Schreinereien, etc.), sollte es als "commercial" getaggt werden. Demnach müssten dann eigentlich Lagerhäuser oder Umschlagplätze als "industrial" gekennzeichnet werden.


werden sie ja auch. Bäckereien sehe ich nicht in commercial sondern in
residential (ausser es sind Großbäckereien, dann industrial).
Kfz-Werkstätten, Schreinereien etc. sind glaube ich eher in industrial
zu finden (so sehen viele "Ausländer" industrial).


> Industrie meint im Übrigen auch nicht gleich, dass sie störend sein muss.


wo? In OSM oder im deutschen Recht? Industrie wird allgemein als mit
dem Wohnen unverträglich angesehen. Das ist die Abgrenzung zum
Gewerbe, welches "nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe" sind
(der Rest ist Industrie).


> Beim Einzelhandel würde ich die Abgrenzung zwischen "commercial" und "mixed_use" ziehen, sofern das Grundstück von anderen Nutzungen, wie z.B. Wohnungen separiert ist (Bsp.: Fachmarktzentren bzw. -agglomerationen). Ein Bäcker mitsamt Wohnung wäre somit kein "commercial", sondern eben "mixed_use".


ich würde nicht so weit gehen, für residential ein reines Wohngebiet
ohne Ausnahmen zu fordern, und den rest als mixed-use zu titulieren.
M.E. schließt residential derzeit sämtliche Gebiete wie reines,
allgemeines, besonderes Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiete, und
Mischgebiete ein. Weitere Differenzierungen würde ich subtaggen.

Gruß Martin




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