[Talk-de] Potlach 2 - kein bing-Hintergrund-Bild mehr bei Militaerflaechen

Michael Krämer ohrosm at googlemail.com
Mo Feb 6 13:35:27 UTC 2012


Hallo

Am 6. Februar 2012 13:39 schrieb Jochen Topf <jochen at remote.org>:
> On Mon, Feb 06, 2012 at 01:20:58PM +0100, Martin Koppenhoefer wrote:
>> Was militärische Schutzgebiete angeht, dürfte die Lage praktisch
>> überall auf der Welt so sein, dass man die nicht abbilden darf,
>
> Dazu sagt das dt. Strafgesetzbuch:
> § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
> (1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
> (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.
[...]
> Das ist ne ziemlich hohe Hürde, die das Gesetz hier anlegt. Da muss schon eine
> Gefahr für "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft
> der Truppe" bewiesen werden, die durch diese Abbildung hervorgerufen wird,
> bevor das strafbar sein kann.

Für die Strafbarkeit ist die Messlatte wirklich hoch gehängt - der
Text stammt für mich einfach noch aus anderen Zeiten.

Unabhängig vom Strafgesetzbuch gibt es aber noch andere Vorschriften,
die eventuell Auswirkungen haben könnten. Zum Beispiel das
"Schutzbereichgesetz", dort steht in §5 Abs. 2:

"Es ist verboten, ein als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet oder
seine Anlagen ganz oder teilweise ohne Genehmigung zu fotografieren
oder Zeichnungen, Skizzen oder andere bildliche Darstellungen davon
anzufertigen."

Allerdings weiß ich jetzt auch nicht, was heute genau noch als
"Schutzbereich" ausgewiesen ist und was nicht. "Sicherheitsbereich"
ist wohl etwas anderes. Es scheint aber nicht jede Kaserne automatisch
ein Schutzbereich zu sein.

Grüße,
   Michael




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