[Talk-de] Lizenzumstellung: Frage zur Untertitelung in Karten und anderen Publikationen
Frederik Ramm
frederik at remote.org
Mi Feb 29 14:52:42 UTC 2012
Hi,
On 02/29/12 13:47, Martin Koppenhoefer wrote:
> Dann reicht es ja nicht, zu sagen: holt Euch die DB von OSM,
> importiert sie mit diesem Style und osm2pgsql, weil damit ja nicht der
> gleiche Stand erreicht werden kann.
Genau.
> Als Alternative bleibt dann, die
> komplette Datenbank zum Download anzubieten.
Genau. Oder, technisch denkbar, ein "diff", das Du erstellst, indem Du
parallel einen normalen osm2pgsql-Import machst und dann beide vergleichst.
> Wenn man nun einen Dump
> auf einem kleinen Heimrechner mit dyndns-Zugang und normalem ADSL zum
> Download anbietet, dann ist das zwar in gewisser Weise ein "Verfügbar
> machen", aber bis der Dump und Download fertig wäre, sind die Daten ja
> jeweils schon wieder recht alt (d.h. es wird immer eine Differenz
> geben zum aktuellen Stand der DB).
Ja, das macht nichts.
> Wie oft müsste man denn den Dump
> anbieten, und wie aktuell muss der jeweils sein? Wie schnell muss der
> herunterladtbar sein, damit es sich noch um ein "zur Verfügung
> stellen" handelt?
Das ist weder in der Lizenz noch von der OSMF festgelegt. Vom Gefuehl
her wuerde ich sagen, ein Dump pro Monat ist ausreichend.
> Als kleiner Kartenproduzent, der nicht nur mit osm2pgsql ohne weiteres
> Filtern seine DB füttert, der aber trotzdem keine professionellen
> Kapazitäten zur Verfügung hat, kann man doch dieser Lizenz kaum
> nachkommen, oder?
In Deinem Beispiel koennte der "kleine Kartenproduzent" ja einfach
mitloggen, welche Objekte er von Hand loescht, und die Liste dieser
SQL-Befehle dann bereitstellen. Wenn ihm nicht mal das zuzumuten ist,
dann geht's halt nicht.
> auch ein produced work ist doch irgendwie noch eine Datenbank in dem
> Sinne, dass man zumindest teilweise die DB daraus wieder
> "reengineeren" kann
Ja. Aber es ist nicht primaer dafuer gemacht.
> z.B. die Karte "durchpausen" und Straßennamen
> kopieren oder so. Da dadurch keine komplett freie DB entstehen darf,
> sondern diese wieder eine derivative database wäre, muss diese
> Einschränkung doch auch irgendwie demjenigen mitgeteilt werden, dem
> ich die Tiles oder ein anderes produced work zur Verfügung stelle,
> oder?
Nein, muss sie nicht. Die ODbL hatte frueher so einen Paragraphen, in
dem explizit stand, dass bei Re-Engineering von Produced Works in eine
Datenbank wieder die ODbL zum Tragen kommt. Dagegen haben Leute
protestiert, denn eine solche Klausel haette beduetet, dass man Produced
Works niemals unter der CC-BY-SA oder so rausgeben haette koennen, da
diese Art von Lizenz keine Zusatzbedingungen ("aber wenn Du
re-engineerst, dann...") erlauben.
Inzwischen ist die Auffassung der Juristen, dass auch *ohne* einen
expliziten Hinweis beim Zusammensetzen einer Datenbank aus Produced
Works automatisch das Datenbankrecht gilt und fuer die Nutzung einer
solchen Datenbank die Zustimmung des Datenbankherstellers erforderlich ist.
Das ist etwa so, wie wenn ich ein Kuchenrezept patentieren lasse und es
Dir danach unter CC-BY-SA aushaendige. Beides ist kein Problem, und Du
kannst das Rezept auch lesen und weitergeben und vervielfaeltigen,
soviel Du willst. Aber wenn Du es nutzen willst, um einen Kuchen zu
backen, brauchst Du (trotz CC-BY-SA) die Einwilligung des
Patentinhabers. Genauso hat das Datenbankrecht auch seinen "eigenen
Kanal", der unabhaengig davon ist, auf welche Weise und unter welcher
Lizenz die Daten zu Dir gelangt sind.
Inwiefern das auch funktioniert, wenn man in einem Land ohne
Datenbankrecht lebt, weiss ich allerdings nicht.
Bye
Frederik
--
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