[Talk-de] Nachtrag Bing Luftbildzensur

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Do Jul 19 10:17:01 UTC 2012


Am 19. Juli 2012 01:03 schrieb Jochen Topf <jochen at remote.org>:
> Die interessante Frage ist doch auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr
> diese "Schummerung" verlangt.


zum Schutz der nationalen (und internationalen im Rahmen der NATO)
Sicherheit, zumindest werden sie vermutlich so argumentieren


> Darf sie das verlangen?


ich nehme mal an, ja. Falls sich die diesbezüglichen Gesetze nicht vor
kurzem geändert haben dürfen sie das wohl. Sie werden Dir auch nicht
im Detail erklären, warum, weil das ja "geheim" ist.


> Muss man dem Folge
> leisten?


Wenn Du es nicht tust machst Du Dich nach deutschem Recht strafbar.
(Ggf. auch schon vorher, bevor sie Dich bitten, weil Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht, und bevor Du als Anbieter mit Deinen Bildern
u.a. Detailansichten von Schutzbereichen im Internet verbreitest,
müsstest Du diese vielleicht schon vorsorglich rausnehmen?)


> Warum sind die Bilder bei Bing zensiert, bei anderen Anbietern
> aber nicht? Bisher ist mir kein Paragraph bekannt, aufgrund dessen sie
> sowas anfragen dürften.


bist Du sicher, dass das bei anderen Anbietern nicht zensiert ist?
Vielleicht machen die das einfach auch nur eleganter als durch
"Blurring".


> Jetzt wo wir mal jemanden haben, der zugegeben hat,
> dass er so eine Zensur beuaftragt hat, könnte man den ja mal Fragen, auf
> welcher Rechtsgrundlage er das tut.


ja, das könnte man mal versuchen. Vermutlich werden sie sich auf §5
Schutzbereichsgesetz berufen:
http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/__5.html
(2) Es ist verboten, ein als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet
oder seine Anlagen ganz oder teilweise ohne Genehmigung zu
fotografieren oder Zeichnungen, Skizzen oder andere bildliche
Darstellungen davon anzufertigen.

Gruß Martin




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