[Talk-de] Nachtrag Bing Luftbildzensur

Robert S. osm-mail at autobahnen-europa.eu
Do Jul 19 14:02:52 UTC 2012


2012/7/19 Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com>
>
> ja, das könnte man mal versuchen. Vermutlich werden sie sich auf §5
> Schutzbereichsgesetz berufen:
> http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/__5.html
> (2) Es ist verboten, ein als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet
> oder seine Anlagen ganz oder teilweise ohne Genehmigung zu
> fotografieren oder Zeichnungen, Skizzen oder andere bildliche
> Darstellungen davon anzufertigen.
>

Und warum soll das "Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die
militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)" hier einschlägig sein? Wie
aus §1 hervorgeht, geht es hier um die temporäre Inanspruchnahme von
Privateigentum z.B. im Verteidigungsfall für militärische Einrichtungen wie
Feldlager oder Artilleriestellungen.
Auch für Manöver wie REFORGER [1] dürfte das Gesetz Anwendung gefunden
haben. So eine Stellung wie unter [2] dürfte ein Schutzbereich im Sinne des
Gesetztes gewesen sein.
In unserem Fall geht es aber um dauerhafte militärische Einrichtungen,
deren Gelände sich im Regelfall auch im Besitz der Bundeswehr befindet.

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Return_of_Forces_to_Germany
[2] http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Reforger1986Germany.jpg



Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de