[Talk-de] Wie Fahrradweg mit abgebauten Schildern taggen ?

Susanne Jäger susjaeger at sujag.de
So Jun 3 15:28:45 UTC 2012


fly wrote:
> On 02/06/12 22:27, Frank Huebner wrote:

>> Einen Radweg zu kennzeichnen z.B. um den Autoverkehr flüssiger zu
>> machen, ist demnach nicht mehr erlaubt. Die Behörden haben das viele
>> Jahre ignoriert, bis es zu einem Grundsatzurteil kam. Und somit müssen
>> einige Radwegeschilder wieder abgebaut werden. Ohne Schild ist das
>> Radfahren auf diesem Weg dann verboten und sollte m.E. nach auch so
>> getagged werden.
>
> Ist das so ?

Nein.

> Ja, es gibt keine Benutzungspflicht ohne blaue Schilder, aber verbietet dass
> auch die Benutzung ? Vorallem wenn die Markierungen noch vorhanden sind und auch
> kein anderes Schild aufgestellt wurde.

Richtig. Es gibt in Deutschland das Konstrukt "anderer Radweg" bzw. 
"Radweg ohne Benutzungspflicht" Das sind i.d.R. baulich gekennzeichnete 
Teilwege (z.B. rotes Pflaster) ohne blaues Schild. Radfahrer dürfen sie 
benutzen, müssen aber nicht.
vgl. z.B. <https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage> und 
<http://www.adfc-weyhe.de/radwege/andereradwege.php>

> Im konkreten Fall ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h
> runtergesetzt wurden -> keine Radwege.  Der Weg verläuft parallel zur Straße ist
> aber durch senkrechte Parkplätze von der Straße getrennt.

womit eine Benutzungspflicht (blaues Schild) nicht angeordnet werden 
darf, ein baulich angelegter / erkennbarer Sonderweg aber von 
Fahrradfahrern genutzt werden darf.

Gruß
Susanne


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