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Florian Groß
florian at grossing.de
Mo Mai 14 08:50:56 UTC 2012
On Sun, May 13, 2012 at 10:49:35AM +0200, Bernd Weigelt wrote:
> Am Sonntag 13 Mai 2012, 00:14:09 schrieb Chris66:
> > Was soll das "depends:designated only with sign 237"
> > beim deutschen cycleway bedeuten?
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_Deutschland
>
> Es ist nur dann ein Radweg mit Benutzungspflicht, wenn das Verkehrszeichen 237
> dort steht. Das gilt auch so für Reitwege (238) oder Fusswege (239).
> Umkehrschluß: steht das entsprechende Schild dort nicht, hat der jeweilige
> Nutzer die Straße zu benutzen. ;-) Ok bei Fussgängern sollte man das nicht
> ganz so eng sehen.
Ein bissl genauer, da die Zeichen mehr enthalten:
Zeichen 237: - Radfahrer müssen diesen Weg benutzen,
- die Benutzung von anderen Straßenteilen (Fahrbahn,
Fußweg... ...) ist ihnen verboten
- andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, KFZ, Pferde) dürfen
NICHT auf diesen Weg
Zeichen 238: - Reiter müssen diesen Weg benutzen
- die Benutzung von anderen Straßenteilen ist ihnen
verboten
- andere Verkehrsteilnehmer dürfen NICHT auf diesen Weg
Zeichen 239: - Fußgänger müssen hier
- sie dürfen auf keinen anderen Straßenteil
- andere Verkersteilnehmer dürfen den Weg nicht benutzen
Zeichen 240: - Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Weg GEMEINSAM
benutzen, es gibt keine Abtrennung, sie haben sich zu
arrangieren und aufeinander Rücksicht zu nehmen
- andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Weg nicht benutzen
Zeichen 241: - Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Weg benutzen, hier
sind die Bereiche z.B. mit einer Linie getrennt und
gekennzeichnet - jeder darf nur den für ihn vorgesehenen
Bereich nutzen
- andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht auf den Weg
Dabei gilt: - Die Wege dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern gekreuzt
werden, z.B. um in eine Garage einzufahren.
- parken fällt unter Nutzung
- alle diese Wege sind Straßenteile, Anordnungen wie Zeichen
301 und 306 gelten auch für diese Wege. Es ist nicht
zulässig Zeichen 205 z.B. für einen zur Vorfahrtstraße
gehörenden mit Zeichen 237 ausgezeichneten Weg anzuordnen
(auch wenn die Behörden dies gerne ignorieren)
Das Knifflige ist bei diesen Zeichen daß sie Benutzungspflichten *und*
Nutzungsverbote gemeinsam beeinhalten. Zeichen wie Zeichen 250 bis
Zeichen 267 sind sehr viel klarer da sie ausschließlich Verbote
enthalten.
Ich hoffe ein bissl Klarheit reingebracht zu haben
flo
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