[Talk-de] Bauliche Trennung

Wolfgang Hinsch osm-listen at ivkasogis.de
Mo Jul 1 22:48:31 UTC 2013


Hallo Trikon,

Am Montag, den 01.07.2013, 20:27 +0200 schrieb Tirkon:
> Wolfgang Hinsch <osm-listen at ivkasogis.de> wrote:
> 

> Welche Einträge außer diesem hast Du denn noch gefunden?:
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk
> 
> Ein durchgezogener Streifen zum Gegenverkehr ist eine
> Fahrbahnbegrenzung: 
> http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat295.htm
> Haben zwei Richtungsfahrbahnen auf der linken Seite jeweils eine
> eigene Fahrbahnbegrenzung, so ergibt sich eine durchgezogene
> Doppellinie zwischen den Fahrbahnen. Der Raum zwischen den beiden
> Streifen ist somit keine "Fahrbahn", auch wenn er asphaltiert ist. 

Dieses Zitat (wenn es eins sein soll) steht nicht auf der von dir
genannten Seite. Vielmehr steht dort, dass die Mittellinie gerade keine
Fahrbahnbegrenzung, sondern eine Fahrstreifenbegrenzung ist:

"Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr
bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den
gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. Die Fahrstreifenbegrenzung
kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen."
(Erläuterung 1.)

Von Fahrbahnbegrenzung ist nur im Zusammenhang mit den äußeren
Grenzlinien die Rede. Fahrstreifen aber sind Fahrspuren, die als solche
auch gemappt werden können, haben aber keinen Einfluss auf das Mapping
des Ways der Fahrbahn.

> 
> Die "Fahrbahnen" sind also durch einen Streifen "Nichtfahrbahn"
> voneinander getrennt. Ich habe mal nach einer suggestiven Bezeichnung
> dafür gesucht und bin auf die "angeordnete Richtungsfahrbahntrennung"
> als Gegenpart zur "baulichen Trennung" gekommen. 

Das habe ich nirgends gefunden und halte es für etwas abwegig. 

> Aber auf diesen durchgezogenen Doppelmittelstreifen nimmt der §3 Abs.3
> Nr.2c STVO(DE) nirgendwo einen direkten Bezug:
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk#Stra.C3.9Fenverkehrsordnung_.28STVO.29_.C2.A73_.283.29_2c


> Wo also siehst Du eine Bezugnahme auf den durchgehenden
> Doppelmittelstreifen?

In dem Punkt gebe ich dir recht. Da habe ich etwas reingelesen, was da
nicht so steht. Es läuft auf den Mittelstreifen als Begrenzung hinaus,
wenn man mehrere Fahrbahnen haben möchte.

> 
> Bleibt natürlich zu diskutieren, was man als "Mittelstreifen" oder
> "baulich" definiert. Ist die asphaltierte "Nichtfahrbahn" zwischen den
> Doppelstreifen ein "Mittelstreifen"? 

Nein (s.u.)

> Oder reicht es, den Asphalt
> zwischen den Doppelstreifen rauszufräsen, um einen Mittelstreifen zu
> erhalten?

Nur dann, wenn du breit und tief genug fräst und dann einen Bordstein
oder etwas anderes Bauliches einbaust. Sonst ist das nur eine
Dehnungsfuge, die absolut nichts mit baulichen Trennungen zu tun hat.
Sonst müsstest du ständig Fahrbahnen wechseln ;-)

Wenn du deine Motorhaube in zwei Farben streichst, "baust" du die Farben
auch nicht ein. Sie besteht dann nicht aus 2 farbigen Teilen, sondern
aus einem Teil, das farblich unterschiedlich gekennzeichnet ist. Genauso
sehe ich das auch bei der Fahrbahn.
> 
> Ich denke, da könnten höchstens Gerichtsurteile Klarheit schaffen,
> sofern dieser Punkt in einem Prozess überhaupt rechtsrelevant werden
> sollte.

Seit wann schaffen Gerichtsurteile Klarheit? ;-) In DE haben wir gerade
kein Präzedenzfallrecht, damit bist du mit jedem Verfahren wieder auf
hoher See.

Für OSM sollte ein Verweis auf Duden und Wikipedia eigentlich
ausreichen.
<http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Mittelstreifen>
<http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt#Trennstreifen>

Beide sehen einen Mittelstreifen als ein Objekt an, dass die Fahrbahnen
physisch voneinander trennt und eine Überfahrt nicht nur verbietet,
sondern (nahezu) unmöglich macht. Ansonsten wäre eine
"Mittelstreifenüberfahrt" ein unsinniges Wort.

Gruß, Wolfgang







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