[Talk-de] Routenplaner OSRM als ÖPNV Editor (der Weisheit letzter Schluss??)
Wolfgang Hinsch
osm-listen at ivkasogis.de
Fr Jan 3 15:50:27 UTC 2014
Am Freitag, den 03.01.2014, 12:29 +0100 schrieb Peter Wendorff:
> Hallo Stefan,
> leider beschränkt sich das ja nicht nur auf Kreuzungen: Mittelinseln an
> Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen mit deutlichen Buchten, Taxistände,
> Parkhausein-/ausfahrten oder auch nur die Frage, wonach Straßen in
> Fahrbahn-Ways aufgetrennt werden (bauliche Trennung, juristisch bauliche
> Trennung und damit auch durchgezogene Doppellinie,
Das Ding ist nicht tot zu kriegen :-(
Wir haben das vor ca einem 3/4 Jahr hier schon mal durchgekaut.
"Juristisch" ist eine durchgezogene Doppellinie zwei gemalte Linien zwei
Striche auf der Straße eine Fahrstreifentrennung für den Gegenverkehr
und keine, gar keine, überhaupt keine, in keinster Weise eine bauliche
Maßnahme, Trennung oder sonst was und auch nie nicht niemals sowas
gewesen!
Das einzige was für Mapper schwer verständlich zu sein scheint, ist der
Gesetzestext.
-> "Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
(Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine
Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen
getrennt sind."
-> "Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340)
markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."
(§ 3 Abs. 3 c StVO)
Ferner dazu der Satz mit der Doppellinie aus der Anlage zu § 41 Abs. 1
Vorschriftszeichen, Laufende Nummer 68, Erläuterung Nr. 1 StVO
-> "Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus
einer Doppellinie bestehen."
Erläuterung 2 sagt, dass _seitlich_ die Fahrbahn durch eine
Seitenbegrenzungslinie gegen Seitenstreifen oder Sonderwege abgegrenzt
werden kann, das aber nicht als Doppellinie.
Will heißen: Baulich getrennt im ersten Satz ("Diese..."), wenn
_baulich_ getrennt.
Baulich nicht getrennt im zweiten Satz ("Sie gilt ferner..."), wenn
_baulich_ nicht getrennt, sondern gemalt. Die "zwei" bezieht sich auf
die Anzahl der Fahrstreifen (Spuren) pro Richtung und nicht auf die
Anzahl der Striche. Man achte auf die Bezeichnung "Fahrstreifen", nicht
"Fahrbahnen". Außerdem "jede Richtung". Gemeint ist eine Straße
allgemein genannt "mindestens 4-spurig". Dort, und nur dort, darf man
außerorts schneller als 100 km/h fahren, wenn nichts dran steht. Egal,
ob in der Mitte ein Strich, 2 Striche, 20 Striche, eine Rasenfläche,
eine Weide mit Kuh, ein Mittelstreifen oder sonstwas ist, wobei für die
Striche der 2. Satz, für Mittelstreifen mit/ohne Weide und Kuh der erste
Satz gilt.
Merke: Hast du in der Mitte 2 Striche, aber für mindestens eine
Fahrtrichtung nur eine Fahrspur, solltest du im Interesse deines
"Lappens" nicht wesentlich schneller als mit 100 km/h unterwegs sein.
Wenn nichts dransteht.
seufz
Gruß, Wolfgang
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