[Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mo Jun 2 12:29:08 UTC 2014


Am 2. Juni 2014 12:32 schrieb Wolfgang Hinsch <osm-listen at ivkasogis.de>:

> Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und
> noch stärker 98 ff.
>



ich glaube kaum, dass dieses Urteil z.B. einen Obdachlosen davor bewahren
wird, aus einem Einkaufszentrum geworfen zu werden, bzw. nicht eingelassen
zu werden, genausowenig sehe ich Hinweise darauf, dass z.B. Betteln oder
Hausieren oder Tanzen oder Musizieren dadurch moeglich wuerde, wenn es
bisher verboten war. Das Urteil bezieht sich vielmehr auf die
Meinungsaeusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, d.h.
Kommunikation auch z.B. politischer Natur.

Gruss,
Martin



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