[Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

Falk Zscheile falk.zscheile at gmail.com
Mo Jun 2 14:07:40 UTC 2014


Am 2. Juni 2014 14:29 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com>:
> Am 2. Juni 2014 12:32 schrieb Wolfgang Hinsch <osm-listen at ivkasogis.de>:
>
>> Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und
>> noch stärker 98 ff.
>>
>
>
>
> ich glaube kaum, dass dieses Urteil z.B. einen Obdachlosen davor bewahren
> wird, aus einem Einkaufszentrum geworfen zu werden, bzw. nicht eingelassen
> zu werden, genausowenig sehe ich Hinweise darauf, dass z.B. Betteln oder
> Hausieren oder Tanzen oder Musizieren dadurch moeglich wuerde, wenn es
> bisher verboten war.

Und sollen wir das jetzt einzeln je nach Hausordnung mappen oder wie
soll ich deinen Hinweis verstehen? Ich finde deine Argumentation daher
nicht besonders konstruktiv im Hinblick auf OSM und das Datenschema.
Irgend ein Fall wird sich immer finden lassen, auf den es nicht passt.
Ich finde das bringt uns nicht weiter.  Mein Hinweis auf das Urteil
bezog sich nur darauf zu verdeutlichen, dass Einkaufszentren
öffentliche Räume sind und bei OSM anders zu bewerten sind als die
Privatauffahrt zu einem Bauernhof.

Passieren dürfen deine Stadtmusikanten und Hausierer durchs
Einkaufszentrum, sie dürfen dort bloß nicht ihrem Beruf nachgehen.
Wobei das für Musiker im Hinblick auf die Kunstfreiheit im Lichte des
Urteils noch genauer überlegt werden müsste.

> Das Urteil bezieht sich vielmehr auf die
> Meinungsaeusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, d.h.
> Kommunikation auch z.B. politischer Natur.
>
Die Aussage, die du hier wieder unterschlägst ist: Einkaufszentren
etc. sind öffentliche Räume, die grundsätzlich allen offen stehen,
auch wenn sie im Privateigentum stehen und dies auch für Personen, die
nicht einkaufen wollen.

Gruß Falk




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