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Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Fr Mai 9 17:17:45 UTC 2014
Am 9. Mai 2014 19:08 schrieb Hubert <sg.forum at gmx.de>:
> Ich verstehe darunter alle ausgeschilderten Wege (Blaue VZ 237,240,241 oder
> eventuell sogar Radroutenschilder) aber auch rechte
> nichtbenutzungpflichtige
> Radwege (ohne jegliche Beschilderung).
>
wie erkennt man eigentlich einen nichtbeschilderten Radweg? An der roten
Farbe? Steht das so irgendwo in der StVO / StVG etc?
Gruß Martin
PS: Fahrbahnmalereien zähle ich auch zur "Beschilderung" (zugegebenermaßen
sprachlich nicht ganz richtig).
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