[Talk-de] deutsches Wiki, access=designated kurzdefinition

Hubert sg.forum at gmx.de
Fr Mai 9 18:12:18 UTC 2014


Hey,

§2 Absatz 4 STVO:
Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander
darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht
nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. 
>> Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
<<
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden,
wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“
angezeigt ist.
Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn
keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

VwW-Stvo Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4:
I. 	Radwege ohne Benutzungspflicht. Radwege ohne Benutzungspflicht sind
für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder
241.
	Dabei ist zu beachten, dass
	1.  	der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und
verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird
und
	2.  	ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht
durch den ruhenden Verkehr genutzt wird.

Im Grunde sind also alle "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen"
Radwege ohne Benutzungspflicht. Des weiteren kennt die WvW-STVO im
Zusammenhang mit benutzungpflichtigen Radwegen noch den Begriff "baulich
angelegt".
Früher waren das einfach alle rot gepflasteren Flächen rechts neben einer
Straße. Dann haben einige Komunen angefangen auch Gehwege rot zu pflastern,
so dass dieses Erkennungsmerkmal nicht mehr sicher ist.
Im Grunde muss man neben dem Radweg noch einen Gehweg erkennen können. Dies
kann durch Farbkontrast geschehen (Bordstein|Rot|Grau , B|Schwarz|Grau, B
|Grau|Schwarz, B|Rot|Schwarz, B|Schwarz|Rot, oder bei breiten Wegen auch
Grau|Rot|Grau, Grau|Schwarz|Grau oder aber auch Rot|Schwarz|Rot,
Schwarz|Rot|Schwarz,  wobei dann sinnvollerweise die Fläche in der Mitte der
Radweg ist, da zwei Radwege ja sinnlos sind).
Ein "anderer Radweg" kann aber auch durch Kantsteine zwischen zwei gleichen
Flächen erkennbar sein (grau|grau), durch die Richtung der Pflasterung
(längs|quer) oder einfach durch eine weiße Liene die einen Weg in zwei
Häflten teielt. In den letzteren Fällen ist die Fläche die der Fahrbahn an
Dichtesten ist meistens auch der Radweg. Erkennen kann man das dann auch an
Einmündungen/ an den Furten. Der Radweg ist der Teil zwischen den dickeren
Markierungen, der Gehweg der Teil zwischen der dicken Markierung (Mittig)
und der dünneren Markierung. In den Fällen wo nur ein Weg /eine Furt über
eine Einmündung führt ist in den meisten Fällen auch kein Radweg vorhaben.

Wenn die Komune nett ist, dann pinseln die dir noch ein Sinnbild Radfahren
auf die Richtige Fläche, aber das ist ja nicht in deiner Frage enthalten.

Du sieht man kann einen Radweg an vielem Erkennen. Wichtig ist aber, dass
immer auch ein GEHWEG vorhanden ist. Nur weil etwas nach Radweg aussieht,
muss es noch lange keiner sein.
Als Beispiel sein mal dieser Weg gegeben (Bing: 54,103137 12,153549) Der
getrennte Geh und Radweg kommt vom Süden und Spaltet sich dann auf. Die Rote
Fläche geht zur Straße. Ob sie dort auch noch als Radweg gilt ist Fraglich,
da der Gehweg neben der Straße fehlt.

Gruß Hubert
P.S.: Bei mir in der Gegend gab es mal einen benutzungspflichtigen
getrennten Rad- und Gehweg der durchgängig geteert war (Geh und Radweg) und
die (bauliche) Trennung durch Bäume realisiert wurde die alle 15 angepflantz
sind. Mittlerweile wurde er zu einem gemeinsamen Geh und Radweg
umgewidmet/umgeschildert.


> -----Original Message-----
> From: Martin Koppenhoefer [mailto:dieterdreist at gmail.com]
> Sent: Freitag, 9. Mai 2014 19:18
> To: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
> Subject: Re: [Talk-de] deutsches Wiki, access=designated kurzdefinition
> 
> Am 9. Mai 2014 19:08 schrieb Hubert <sg.forum at gmx.de>:
> 
> > Ich verstehe darunter alle ausgeschilderten Wege (Blaue VZ
> 237,240,241
> > oder eventuell sogar Radroutenschilder) aber auch rechte
> > nichtbenutzungpflichtige Radwege (ohne jegliche Beschilderung).
> >
> 
> 
> wie erkennt man eigentlich einen nichtbeschilderten Radweg? An der
> roten Farbe? Steht das so irgendwo in der StVO / StVG etc?
> 
> Gruß Martin
> 
> PS: Fahrbahnmalereien zähle ich auch zur "Beschilderung"
> (zugegebenermaßen sprachlich nicht ganz richtig).
> _______________________________________________
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