[Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

Florian Lohoff f at zz.de
So Nov 23 12:57:49 UTC 2014


Hola,

On Sun, Nov 23, 2014 at 01:31:43PM +0100, smarties at gmx-topmail.de wrote:
> Hallo alle zusammen,
> 
> ich habe eine Copyright-Frage:
> 
> In dieser Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises Rotenburg wir ein
> neues Naturschutzgebiet bekannt gemacht.
> http://www.landkreis-row.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=160&id=370106&design_id=1757&type_id=0&titletext=1
> 
> Die darin benutzten Karten stammen vom Landesvermessungsamt Niedersachsen LGN
> von dem man auf keinen Fall abzeichnen darf. Wenn dies aber nun eine
> Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises ist, gilt das dann als
> öffentlichtes Dokument? Kann man dann die Grenze des NSG verwenden und
> abzeichnen?

Am Ende wenn es Streit gibt werden das Gerichte entscheiden müssen.

Verordnungungen oder veröffentlichungen im Amtsblatt sind eigentlich
vom UrhG ausgenommen (http://dejure.org/gesetze/UrhG/5.html).

Ich habe aber schon Argumentationen gehört nach denen ggfs die enthaltenen Karten
nicht zur Verordnung gehören d.h. nicht Bestandteil des Amtlichen Werks sind.

Die Frage ist ob ggfs die Karte nur zur illustration enthalten ist und
rechtsverbindlich die Texttuelle Beschreibung ist z.b. (Enthalten im NSG
sind Flur 13 Flurstücke 58,59,60,61 und Flur 40 Flurstücke 130,131,132).
Wenn das so ist könnte man der Argumentation folgen.

Ist aber quasi die Karte die eigentliche Beschreibung der geographischen Lage
und Ausdehnung sehe ich nicht wie man argumentieren kann das die nicht
Bestandteil des Amtlichen Werkes ist.

Ein Beispiel ist z.b. hier die Gemeindegebietsreform in den 70ern in NRW. Da
sind keine Karten in den Erlassen sondern da steht dann "Gemarkung Nord-Rheda
Ems geht aus der Gemeinde Herzebrock in die Gemeinde Rheda-Wiedenbrück über".
hilft einem quasi nix weil man weder vorher noch nachher die Gemarkungsgrenzen hat.

Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich erstmal
recht entspannt. 

Flo der keine Juristische Ausbildung hat und wenn nur Laienhaft liest.
-- 
Florian Lohoff                                                 f at zz.de
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