[Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

Falk Zscheile falk.zscheile at gmail.com
So Nov 23 15:48:39 UTC 2014


Am 23. November 2014 um 15:16 schrieb Mark Obrembalski <mark at obrembalski.de>:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
>
> On 23.11.2014 14:10, Frederik Ramm wrote:
>
>> Das folgende alles von einem Nichtjuristen, also mit Vorsichtzu
>> geniessen:
>
> Ich (kein Jurist, aber in der Rechtsdokumentation tätig) glaube, da
> könnten Juristen auch keine sichereren Aussagen machen.
>
So ist es. § 5 UrhG stammt aus einer Zeit, als an Open Data noch nicht
im Ansatz gedacht wurde. Im Prinzip ist es eine Transparenzregel:
Alles was unter den Tatbestand fällt soll möglichst einfach zu
verbreiten sein, damit der rechtsunterworfene Bürger möglichst leicht
Kenntnis nehmen kann. Klassischerweise stellt sich bei Gesetzen und
Verordnungen auch nicht die Frage nach einer Weiterverarbeitung. In
Gesetzen/Verordnungen veröffentlichte Karten sind insoweit ein
Sonderfall.
In § 5 Abs. 2 UrhG wird für die dort genannten Fälle durch Verweis auf
§ 62 UrhG explizit ein Veränderungsverbot angeordnet. Bei § 5 Abs. 1
UrhG fehlt eine solche Anordnung. Der Umkehrschluss ist, dass es hier
zulässig ist und eine Weiterverarbeitung einschließlich Veränderung
möglich. Aber wie gesagt, § 5 UrhG ist im Kern keine Open Data
Regelung.


Gruß Falk




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