[Talk-de] bicycle=dismount von Routern ignoriert?

Carl von Einem carl at einem.net
Mo Apr 4 09:05:11 UTC 2016


Toni Erdmann wrote on 04.04.16 09:55:
> Hi,
>
> Im Schlosspark des Nymphenburger Schlosses in München ist selbst das Schieben explizit verboten.
> Von daher braucht's irgendwie den Unterschied zwischen no und dismount.

Der Nymphenburger Schlosspark ist tatsächlich ein sehr schönes Beispiel, 
die entsprechende Beschilderung sollte man vermutlich mal fürs wiki 
fotografieren. Das ist dort nach meiner Erinnerung ein textlicher Zusatz 
zum "Radfahren verboten" Schild DE:254
(siehe 
<http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Verkehrszeichen_in_Deutschland>)

Zwei konkrete, valide Beispiel für dismount sind mir aus dem nicht weit 
entfernten Würmtal bekannt:
- eine offiziell ausgeschilderte Radroute verläuft auf einem Teilstück 
auf einem mit DE:239 ohne Zusatzschild für Fahrradfahrer DE:1022-10 
ausgeschilderten Weg: <http://www.openstreetmap.org/way/172542998>
- an einer recht verkehrsreichen Kreisstrasse gibt es in der Nähe der 
Grundschule eine Unterführung mit Rampen, die aber ordentlich steil 
sind: <http://www.openstreetmap.org/way/372515661>

Das vom OP erwähnte Baustellen-Szenario würde ich aus zwei Gründen nicht 
mappen:

- das immer mal in Baustellenbereichen auftauchende "Fahrradfahrer 
absteigen" Zusatzschild ist nicht Teil der STVO (ich glaube Anhang 2 ist 
dafür zuständig) und ist in sich unlogisch: ein abgestiegener 
Fahrradfahrer ist ein Fussgänger, entsprechend müsste also DE:254 und 
eine entsprechende Umleitung installiert werden, für etliche 
Bauunternehmen ist das wohl zu kompliziert.

- zusätzlich werden Baustellen normalerweise nicht eingetragen 
(insbesondere wenn der vorhergehende Zustand wiederhergestellt wird); 
das müsste schon eine recht langwierige Baustelle (wieder Beispiel aus 
München: die Tunnelbauten am Mittleren Ring) sein, wenn eh eine neue 
Verkehrsführung absehbar ist.

Und ja: schiebende Radfahrer gelten in DE als Fussgänger (wichtig in 
Fussgängerzonen und für den dann greifenden Vorrang auf dem 
Zebrastreifen). Die Verwendung als Roller wird von der Renleitung in der 
Münchner Fussgängerzone sowie im Ampelbereich (Halteline auf Fahrradweg, 
aber freie Passage auf parallelem Fussweg) als Fahrradfahren gewertet.

> Am 4. April 2016 09:22:11 MESZ, schrieb chris66 <chris66nrw at gmx.de>:
>> Am 04.04.2016 um 00:02 schrieb Florian Lohoff:
>>
>>> IMHO gelte ich wenn ich ein Rad schiebe als Fußgänger.
>>
>> Ja.
>>
>> Eventuell gilt das sogar, wenn man das Rad als Roller benutzt,
>> aber das wissen viele Polizisten leider nicht. :-)
>>
>> Chris

Was du eventuell vermutest kann ein Polizist kaum wissen (und es 
interessiert ihn wenig), der hält sich eher an die STVO, auch wenn die 
dann oft für Fahrradfahrer scheinbar "härter" ausgelegt wird als für 
andere Verkehrsteilnehmer.

Gruss,
Carl




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