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Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Di Jul 5 11:28:22 UTC 2016
Am 5. Juli 2016 um 12:37 schrieb Florian Lohoff <f at zz.de>:
> > Das liegt daran, dass die Namensvergabe (bzw Widmung) vor der
> > Rechtschreibreform erfolgte. Auch wenn die Rechtschreibung sich ändert,
> > bleiben die alten Namen unverändert.
>
> Das hatten wir hier in den letzten Jahren immer wieder. Eigennamen
> unterliegen keiner Rechtsschreibung.
>
> Und wenn der Rat der Stadt einen Namen beschliesst dann ist das halt so.
In den Zeitungen stand das z.T. aber auch anders, z.B.
http://www.berliner-zeitung.de/obwohl-die-neue-rechtschreibung-auch-fuer-strassennamen-gilt--bleiben-die-alten-schilder-vorerst-rossstrasse-oder-rossstrasse--15825744
Schlossplatz ist halt kein echter Eigenname, wenn er nicht nach einer Frau
Schloß benannt ist, sondern nach dem Schloss des [Königs].
Dass nicht alle betroffenen Schilder sofort umgestrickt wurden auf die
amtliche, verbindliche Schreibweise liegt daran, dass es Kosten verursacht.
Gruß,
Martin
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