[Talk-de] Datenerfassung für stadtverträgliches LKW-Routing im Rheinland

uwe_sennewald at hotmail.com uwe_sennewald at hotmail.com
So Mär 13 11:43:21 UTC 2016


Hallo Dominik,

kannst du bitte mal erklären wie diese Vorrangrouten durch die 
Ordnungsbehörden/Straßenbehörden gekennzeichnet werden sollen.
Solange das uns nicht gesagt wird, werden hier noch die tollsten 
Vermutungen und Taggingvorschläge gemacht.

Wenn die Beschilderung mit StVO Zeichen 253 und gegebenenfalls 
Zusatzzeichen für bestimmte Straßen erfolgen soll ist das in OSM gut 
darstellbar, gleiches gilt auch für Tonnagebegrenzungen.

Wenn die Vorrangrouten per Beschluß der zuständigen kommunalen 
Verwaltung festgelegt werden und diese Beschlüsse öffentlich bekannt 
gemacht werden gibt es auch keine Probleme mit der Lizenz zu OSM.

Senni

Am 11.03.2016 um 17:01 schrieb Paaß, Dominik:
> Hallo zusammen,
>
> es ist echt toll, dass so Viele sich an der Diskussion beteiligen.
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> Vielleicht nochmal zu den Zielen des Projekts. Der Leidensdruck in der Region ist mittlerweile unglaublich hoch, was die Folgen des LKW-Verkehrs angeht. Bestes Beispiel ist das Verkehrschaos um die Leverkusener Rheinbrücke, aber auch festgefahrene LKW in Wohngebieten/Brücken, Schadstoffbelastung in Wohngebieten, etc.. Die Verfügbarkeit der Daten für ein verträgliches Routing sollen so breit wie möglich aufgestellt werden um möglichst viele Brummi Fahrer mit geeigneten Routen zu versorgen. Das Projekt wird vom Land finanziert und es ist angedacht dieses sehr bald auch räumlich zu erweitern.
>
> Ein "eigenes GIS" mit separater Datenhaltung war die erste Überlegung, aber es wäre doch toll, wenn jede Applikation, die ein OSM-basiertes Routing verwendet auch die Vorrangrouten berücksichtigt. Jede Kommune würde außerdem bei Beschluss einer straßenverkehrlichen Anordnung eines neuen/geänderten Straßenschildes die neuen Restriktionen direkt in OSM hinterlegen können, was der Aktualität zuträglich wäre.
>
> Die Vorrangrouten werden vom jeweiligen Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt vorgeschlagen und politisch abgesegnet. Es malt also nicht einfach irgendjemand in den Kommunen irgendwelche Vorrangrouten auf, die dann gelten sollen. Die Zuständigkeiten sind nicht in allen Kommunen gleich geregelt, da es in vielen kleineren Kommunen kein eigenes Straßenverkehrsamt gibt. Vorrangrouten müssen sich natürlich immer an die vorhandenen Schilder/Restriktionen halten, da Diese natürlich nicht gegen die StVO verstoßen dürfen.
>
> Der Vorteil ist, dass im Routing im nachgeordneten Straßennetz (Autobahnen und Bundesstraßen sind eh Vorrangrouten) so erst einmal auf Vorrangrouten geroutet wird, bis deren Ende erreicht ist und dann die Restriktionen greifen. Wenn es zwei Strecken gibt, die theoretisch in Frage kommen, kann somit die verträglichere der Beiden als Vorrangroute definiert werden und so verhindert werden, dass LKW-Verkehre beispielsweise durch Wohngebiete geleitet werden.
>
> Der Vorschlag, dass wir oder die Kommunen die Vorrangrouten in OSM beobachten und auf Änderungen reagieren wäre auch denkbar. Kann man sich die Änderungen an bestimmten Attributen/Objekten herausfiltern lassen, so dass man sich den händischen Abgleich spart?
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> Viele Grüße,
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> Dominik
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