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Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mo Jan 1 13:22:12 UTC 2018



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> On 31. Dec 2017, at 12:54, Bernhard Weiskopf <bweiskopf at gmx.de> wrote:
> 
> Bei Wegen, die für alle verboten sind, halte ich access = no oder privat schon für sinnvoll. Beispielsweise auf Privatgelände oder auch einfache Busfahrbahnen, die dann durch einzelne spezifische tags wieder freigegeben werden.


auf unzugänglichem Privatgelände würde man access=private und nicht no taggen, aber sonst gebe ich dir Recht.

@Florian Man kann mit StVO durchaus access=no beschildern, z.B. weiss-rotes Spiegelei und Fußgänger verboten 
Und meinetwegen noch Reiter verboten.   
Aber mit Zusatzzeichen und freiem Text kann man sowieso eigentlich alles festsetzen, z.B. „Durchgang verboten“, Lebensgefahr, etc.
Gut, vielleicht müsste dann trotzdem noch ein emergency=yes dran, aber das ist sowieso ein eher seltsames tag, weil für die Verkehrsregeln sowieso nicht gelten 

Gruß,
Martin 



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