[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil
sepp1974 at posteo.de
sepp1974 at posteo.de
Fr Nov 2 11:06:17 UTC 2018
Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen. Hans
Werner ist Privatperson (Punkt).
Etwas Sensibilität bitte, wenn es um persönliche Daten geht! Niemand
will vollgespamt werden, weder durch physische, noch virtuelle Werbung
im noch harmlosesten Fall.
Und ich kenne erhrlich gesagt kein "Recht der Allgemeinheit", das meine
persönlichen Daten betreffend über meinem Persönlichkeitsrecht der
freien Selbstbestimmung steht, auch nicht als Gewerbetreibender,
Freiberufler, Arzt oder in sonstigen Berufs- oder Beschäftigungsgruppen.
Ich würde da ganz klar und unmißverständlich einen Riegel vor die
Datensammelwut einiger Mapper schieben. Stasi 2.0 oder in dem Fall 3.0,
denn hier wird freiwillig ohne Selbstverpflichtung gesammelt. Es geht
immer noch um das Abbilden der Realität, um nichts anderes!
- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten ja
- Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
- alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, der
Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar
ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene
Eingabefelder schließen. Wer weiterführende Informationen sucht, klickt
bitte auf die verlinkte Webseite mit verpflichtendem Impressum,
Angebotsinhalt und allen weiteren Informationen oder sucht sich eine/n
andere/n Wasauchimmer.
Meine Meinung und das absolute Totschlagargument STASI habe ich bewußt
und mit voller Absicht verwendet. Ich kann mich noch an die Proteste
gegen die letzte Volkszählung erinnern und dort wurden "nur" die sowieso
bekannten Daten der Einwohnermeldeämter erfasst!
Gruß Sepp
Am 02.11.2018 10:52 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am Fr., 2. Nov. 2018 um 09:23 Uhr schrieb <sepp1974 at posteo.de>:
>
>> Jeder schreit rum, wenn es um gläsernen Mensch geht,
>> Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit der Bewegung, etc. pp. aber
>> wenn's um das Liefern fremder persönlicher Daten "frei Haus" geht,
>> brüllen alle Hurra! Aber wehe die Behörde greift dann auf derartige
>> Datenbestände einfach zurück, dann wird gemeckert, geschimpft,
>> geklagt,
>> etc., womöglich noch wegen fehlender Nennung der Quelle nach Lizenz
>> XY-soundso.
>>
>
>
> Wenn es um Firmennamen geht, dann sind die Daten sowieso öffentlich und
> _müssen_ das auch sein, die Behörden haben diese Daten natürlich
> sowieso
> schon, wir sprechen ja lediglich über Firmennamen und Adressen, und nur
> über POIs wo es ein Schild am Haus gibt. Das Finanzamt hat natürlich
> auch
> zusätzlich die Daten von allen, die kein Schild am Haus haben (aber ein
> Gewerbe angemeldet). Firmen "bewegen" sich jedenfalls nur langsam, die
> Debatte über das Anlegen von Bewegungsprofilen hat hiermit m.E.
> überhaupt
> nichts zu tun.
>
> M.E. müssen wir unterscheiden zwischen Daten,
> A) die irgendwie mit einer Person zu tun haben könnten (z.B.
> Hausnummern,
> Grundstücke, etc.),
> B) solchen die sich auf den Namen einer Person im Zusammenhang mit
> einer
> geschäftlichen Aktivität beziehen (z.B. Freiberufler), und
> C) persönlichen Daten von Privatpersonen.
>
>
> C) Bei C sind wir uns wohl einig, dass wir sowas nicht erheben, das
> bezieht
> sich m.E. z.B. auch auf KfZ-Nummern für die individuelle Parkplätze
> reserviert sind, Namen von Personen (zumindest die, die nicht in der
> Öffentlichkeit stehen und deren Name nicht gleichzeitig der Name eines
> Geschäfts ist) am Klingelschild, etc..
>
> B) Bei B würde ich zumindest diejenigen, die ihren Namen freiwillig
> öffentlich bekanntgeben (z.B. auf dem Firmenschild stehen haben) und
> die,
> deren Name veröffentlicht werden muss, eintragen bzw. die Eintragung
> dulden. Bei letzteren würde ich vermutlich auch einer Bitte auf
> Löschung
> nicht nachkommen.
>
> A) hierzu wurde z.B. kürzlich von Frederik im Forum angemerkt,
> Grundstücke
> würden wir nicht erfassen weil das personenbeziehbare Daten seien oder
> sein
> könnten. Ich würde das so sehen, dass wir den Bezug zur Person nicht
> herstellen (sofern es Fall C und nicht B ist), aber die Dinge durchaus
> erfassen können. Klar ist jede Adresse auch auf Personen beziehbar, die
> dort wohnen, genauso wie auch jedes Grundstück. Solange man den Bezug
> (Bewohner bzw. Eigentümer) nicht herstellt, sind das keine persönlichen
> Daten.
>
>
>
>> Muss ich widersprechen um nicht ungewollt in irgendeiner Datenbank
>> aufzutauchen oder trage ich mich als Verantwortlicher selbst ein, wenn
>> ich das wünsche?!
>
>
>
> bei OSM ist beides möglich, aber einem Widerspruch würde ich nur dann
> entsprechen, wenn es eine Verpflichtung dazu gibt (und in dem Fall
> hätten
> die Daten wahrscheinlich sowieso gar nicht erst eingetragen würden
> dürfen).
> Anderenfalls würde ich davon ausgehen, dass die Veröffentlichung im
> Interesse der Allgemeinheit liegt.
>
>
> Ich denke, ich muss nicht erst widersprechen, wenn
>> jemand fremdes mit meinen Daten umspringt, wie ihm beliebt sondern es
>> ist und bleibt die Entscheidung des Inhabers dieser Daten, was mit
>> ihnen
>> passiert.
>
>
>
> kommt darauf an, was es ist. Wenn Du eine Privatperson bist, hast Du
> Recht.
> Wenn Du z.B. ein Arzt bist, und jemand ist nachweislich durch Dich zu
> Schaden gekommen, dann macht es doch Sinn, dass derjenige es auch
> weitererzählen darf, oder nicht (extremes Beispiel, so was kommt in OSM
> ja
> sowieso nicht vor)? Wenn Du ein Ingenieur bist, und Deine Brücke stürzt
> ein, sollst Du dann verhindern dürfen, dass Dein Name als Ingenieur an
> die
> Brücke getaggt wird?
> Nicht alle Daten, die mit Dir in Verbindung stehen (könnten), sind auch
> "Deine". Es gibt durchaus auch ein Recht der Öffentlichkeit, Namen von
> Handelnden zu erfahren.
>
> Gruß,
> Martin
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