[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil
Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Fr Nov 2 11:21:43 UTC 2018
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb <sepp1974 at posteo.de>:
> Sowohl Ärzte als auch Freiberufler sind auch Privatpersonen.
>
ja, und wo sie Privatpersonen sind (z.B. ihre private Wohnung), dort mappen
wir sie auch nicht.
>
> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber der
> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
> unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen.
das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber vorschreibt,
dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch offenbar
so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
gegen die Aufnahme in die db?
> Hans
> Werner ist Privatperson (Punkt).
>
eben nicht. Er ist Betreiber eines Ladens. (hier angenommen, ohne das
recherchiert zu haben, dass H. Werner seinen Namen verpflichtend auf die
Ladentür schreiben muss).
Und ich kenne erhrlich gesagt kein "Recht der Allgemeinheit", das meine
> persönlichen Daten betreffend über meinem Persönlichkeitsrecht der
> freien Selbstbestimmung steht, auch nicht als Gewerbetreibender,
> Freiberufler, Arzt oder in sonstigen Berufs- oder Beschäftigungsgruppen.
>
wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.
> - offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
> - Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
> - Öffnungszeiten ja
> - Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
> - alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, der
> Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar
> ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene
> Eingabefelder schließen.
sind das nach Deiner Lesart nicht alles bereits persönliche bzw.
personenbeziehbare Daten?
Wieso diese Daten ja, andere nicht, und welche anderen Daten meinst Du
damit zum Beispiel?
Gruß,
Martin
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