[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil
sepp1974 at posteo.de
sepp1974 at posteo.de
Di Nov 6 11:02:05 UTC 2018
Martin,
es war Dein Beispiel, über den Betreibernamen einer Kneipe dessen
frühere Aktivitäten recherchieren zu können, um daraus Rückschlüsse über
die Qualität der angebotenen Dienstleistung zu konstruieren. Ich habe
das lediglich ins positive durch Doppel-D und bauchfrei überspitzt -
nichts weiter. Nebelkerze???
Auch die Person des öffentlichen Lebens ist Inhaber der vollen
Verfügungsgewalt über die Speicherung und Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten, sonst wäre dieser Personenkreis aus der DS-GVO
und dem GG ausgenommen. Sind sie nicht!
Das ist keine Entscheidung, die Gerichte fällen müssen, selbst wenn dort
die ein oder andere Entscheidung getroffen wird, betrifft die meist
Einzelfälle und diese geben zu aller erst keinen Rückschluss auf die
Allgemeinheit. Bis es soweit ist, gilt die DS-GVO ohne Ausnahme.
Das das Persönlichkeitsrecht wesentlich stärker als das einer begrenzten
Allgemeinheit ist, kannst Du bereits am Entstehen der DS-GVO ablesen.
Ohne diese Tatsache, wäre die DS-GVO grundsätzlich überflüssig! Das ist
der Grund, warum es diese Verordnung überhaupt gibt!!!
Wo ist das Problem bzgl. meiner Linie? Ich vertrete die Meinung, dass
personenbezogene Daten in dieser Datenbank nichts zu suchen haben. Ein
Firmenname ist kein personenbezogener Datenbestand, selbst wenn die
Firma nach dem Inhaber namentlich benannt ist - da existiert durchaus
ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn eine Firma aufgrund geltenden
Rechtes im Firmennamen mit dem aktuellen Inhaber benannt werden muss,
sehe ich darin überhaupt kein Problem, diese Firma entsprechend der
Schreibweise und Inhalt zu mappen. Der Datensatz des
Betreibers/Opperators darf nach DS-GVO nur keine Vor- und Nachnamen
enthalten, denn das ist der Datensatz, der personenbezogene Daten
erfasst - um den geht es, nur um den! Der hat bei Privatpersonen, d.h.
natürlichen Personen die über Vor- und / oder Nachnamen zu
identifizieren sind, frei zu bleiben, es sei denn, Du hinterlegst als
Mapper die schriftliche Einwilligungserklärung des Nameninhabers, d.h.
dieser natürlichen Person.
Mir ist völlig klar, dass "Max Mustermanns Hausmeisterservice" auf Max
Mustermann zurück zu führen und zu verknüpfen ist. Es fehlt aber
DS-GVO-konform die Erfassung des personenbezogenen Datenbestandes und
damit ist OSM nicht angreif- und abmahnbar im Falle eines Falles, denn
darauf läuft die ganze Geschichte hinaus!
Gruß Sepp
Am 06.11.2018 11:21 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb <sepp1974 at posteo.de>:
>
>> Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
>> Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat
>> dort
>> von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
>> Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
>> diese als file in der Datenbank.
>>
>
>
> M.E. erfordern es bestimmte Funktionen, dass man seinen Namen "Preis
> gibt".
> Wer politische Verantwortung trägt wird kaum verbieten können, dass
> sein
> Name verwendet wird, zumal es hier nicht um die Privatwohnung geht
> sondern
> um das Büro, also die Anlaufstelle für die Bürger, die von diesem
> spezifischen Abgeordneten vertreten werden. Es steht eben auch der
> Schutz
> von persönlichen Daten nicht absolut über allen anderen Interessen,
> sondern
> wird abgewogen.
>
>
>
>
>> Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname
>> und
>> wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung
>> haben
>> NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
>> nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!
>>
>
>
> es geht nicht um den Koch oder die Bedienung, nur Du fängst mit diesen
> Nebelkerzen immer wieder an, es geht um den Firmennamen und ggf. den
> Verantwortlichen der Firma.
>
>
>
>>
>> Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
>> Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von
>> personenbezogenen
>> Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
>> dieser Person zu ziehen.
>
>
>
> das ist sicherlich eine Entscheidung, die Gerichte früher oder später
> treffen werden, anhand von Einzelfällen.
>
>
> ...Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn
>> die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
>> Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra
>> noch.
>>
>
>
> jetzt hast Du mich aber doch verwirrt. Bisher konnte ich Deine Linie
> nachvollziehen, auch wenn sie mir etwas übertrieben vorkam, da es ja um
> sowieso öffentliche Daten ging (solche, die öffentlich sein _müssen_,
> nicht
> solche, die halt jeder weiß aber vielleicht in einer Grauzone sein
> könnten). Aber wenn es nur noch um den tag geht, in den man etwas
> einträgt,
> aber es ansonsten für Dich OK ist, den Namen zu nennen im name tag,
> dann
> erkenne ich die Linie nicht mehr.
>
>
>
>>
>> Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
>> Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die
>> Stadtwerke
>> soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.
>>
>
>
> klar. Aber wie sieht es aus mit "Haribo"? Das ist eine Abkürzung von
> Hans
> Riegel, und damit klar personenbeziehbar. Oder Trump Hotels? Bei
> Kleinunternehmern sehe ich es auch so, dass man evtl. einen Graubereich
> betrifft, aber wenn es sich um Istkaufleute handelt?
>
>
>
>>
>> Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du
>> gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und
>> Abstellräume nicht.
>>
>
>
> es geht mir darum, dass die Daten _personenbeziehbar_ sind, diese Daten
> fallen auch unter die DSGVO. Der Bürgermeister war nur ein
> Extrembeispiel.
>
>
>
>>
>> Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der
>> nach
>> dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter,
>> völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend
>> anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder
>> sein
>> Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur
>> innerhalb
>> von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu
>> haben.
>
>
>
> Du kannst in OSM sehen, wo der Bürgermeister seine Arbeitsstätte hat,
> und
> in Wikipedia, wer es ist. Damit sind die Daten klar personenbeziehbar,
> weil
> es klar ist, dass es nur einen Bürgermeister gibt, es ist also eine 1:1
> Beziehung.
>
> Gruß,
> Martin
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