[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Di Nov 6 10:21:14 UTC 2018


Am Di., 6. Nov. 2018 um 10:34 Uhr schrieb <sepp1974 at posteo.de>:

> Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
> Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
> von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
> Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
> diese als file in der Datenbank.
>


M.E. erfordern es bestimmte Funktionen, dass man seinen Namen "Preis gibt".
Wer politische Verantwortung trägt wird kaum verbieten können, dass sein
Name verwendet wird, zumal es hier nicht um die Privatwohnung geht sondern
um das Büro, also die Anlaufstelle für die Bürger, die von diesem
spezifischen Abgeordneten vertreten werden. Es steht eben auch der Schutz
von persönlichen Daten nicht absolut über allen anderen Interessen, sondern
wird abgewogen.




> Heißt die Kneipe "Werners Glasbiergeschäft" ist das der Kneipenname und
> wird als solcher gemappt. inhaber, Hausmeister, Koch und Bedienung haben
> NAMENTLICH als PERSON in OSM nix zu suchen, völlig egal ob der Koch
> nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!
>


es geht nicht um den Koch oder die Bedienung, nur Du fängst mit diesen
Nebelkerzen immer wieder an, es geht um den Firmennamen und ggf. den
Verantwortlichen der Firma.



>
> Das Persönlichkeitsrecht ist wesentlich stärker als das begrenzte
> Interesse einer unbestimmten Allgemeinheit anhand von personenbezogenen
> Daten mögliche Rückschlüsse auf Qualität oder historische Aktivitäten
> dieser Person zu ziehen.



das ist sicherlich eine Entscheidung, die Gerichte früher oder später
treffen werden, anhand von Einzelfällen.


...Ich kann mich aber durchaus damit anfreunden, wenn
> die Backstube "Bäckerei Willy Brötchenteig, Inh. G. Sauerteig" als
> Firmenname gemappt wird und G. Sauerteig nicht als Betreiber extra noch.
>


jetzt hast Du mich aber doch verwirrt. Bisher konnte ich Deine Linie
nachvollziehen, auch wenn sie mir etwas übertrieben vorkam, da es ja um
sowieso öffentliche Daten ging (solche, die öffentlich sein _müssen_, nicht
solche, die halt jeder weiß aber vielleicht in einer Grauzone sein
könnten). Aber wenn es nur noch um den tag geht, in den man etwas einträgt,
aber es ansonsten für Dich OK ist, den Namen zu nennen im name tag, dann
erkenne ich die Linie nicht mehr.



>
> Habe ich nun irgendwo einen trafo stehen und mappe als Betreiber die
> Stadtwerke soundso, ist das doch völlig i.O. und legitim. Die Stadtwerke
> soundso sind keine personenbezogenen Daten nach der DS-GVO.
>


klar. Aber wie sieht es aus mit "Haribo"? Das ist eine Abkürzung von Hans
Riegel, und damit klar personenbeziehbar. Oder Trump Hotels? Bei
Kleinunternehmern sehe ich es auch so, dass man evtl. einen Graubereich
betrifft, aber wenn es sich um Istkaufleute handelt?



>
> Und solange der Bürgermeister nicht namentlich benannt wird, kannst Du
> gern im Rathaus sein Büro mappen, vergiß bitte Toiletten und
> Abstellräume nicht.
>


es geht mir darum, dass die Daten _personenbeziehbar_ sind, diese Daten
fallen auch unter die DSGVO. Der Bürgermeister war nur ein Extrembeispiel.



>
> Werde Dir doch mal über den Begriff des Auswertens klar. Jeder der nach
> dem Erfassen des Datensatzes diesen einsieht, ist bereits Auswerter,
> völlig unabhängig davon, ob und was er mit den Daten anschließend
> anstellt. Sobald ich lesen kann, dass im Rathaus Bürgermeister Eder sein
> Unwesen treibt, bin ich bereits in der Auswertung und das nur innerhalb
> von OSM ohne auch nur eine einzige andere Verknüpfung hergestellt zu
> haben.



Du kannst in OSM sehen, wo der Bürgermeister seine Arbeitsstätte hat, und
in Wikipedia, wer es ist. Damit sind die Daten klar personenbeziehbar, weil
es klar ist, dass es nur einen Bürgermeister gibt, es ist also eine 1:1
Beziehung.

Gruß,
Martin



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