[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

sepp1974 at posteo.de sepp1974 at posteo.de
Di Nov 6 16:51:47 UTC 2018


Simon,

ist alles nachvollziehbar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der 
Firmeninhaber der OSM wahrscheinlich gar nicht bewußt kennt, positiv 
überrascht sein wird, dort eine für ihn kostenlose Wegbeschreibung zum 
eigenen Laden zu haben.

Bis der erste Anwalt mit Abmahnung aufgrund fehlender Information nach 
Art. 14 auftaucht.

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden 
werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur 
Information nach Art. 14.

Wer will sich denn das antun, wer will sich denn dafür den Hut 
aufsetzen??? Der unbedarfte Mapper der den Namen von seinem 
Lieblingsdöner mappt und deswegen stolz ist wie Bolle?

Wer soll denn diesen Datenbestand pflegen, doch ganz sicher nicht der 
Mapper, der zufällig 3 Jahre später feststellt, dass die namentlich 
genannte Arztpraxis den Inhaber gewechselt hat oder bleibt dafür der 
Mapper verantwortlich, der im Vorbeigehen mal schnell irgendwas 
korrigiert hat, vllt. noch beim Umsteigen an einer Haltestelle in einer 
Gegend, in der er normalerweise nix zu tun hat und sich ein halbes Jahr 
später nichteinmal mehr erinnern kann, dort überhaupt etwas geändert zu 
haben?!

Das ist doch bisher alles Bullshit (tschuldigung) - entweder will ich 
die Daten und finde eine legitime Möglichkeit inkl. der sich daraus 
ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen oder ich sage klipp und klar, 
dafür ist's und war's nie gedacht, wir lassen ganz konsequent die Finger 
davon.

Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu personenbezogene 
Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich lohnt, eine  
derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen. Für die nachvollziehbarkeit 
historischer Aktivitäten eines Geschäftsbetreibers gibts das 
Handelsregister. Deswegen fällt OSM dort schon mal raus - Fakt!


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 15:40 schrieb Simon Poole:
> Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
> von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
> Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
> Datensubjektes) stattfinden.  Sprich es hängt halt am Schluss von 
> diesen
> Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
> sollten oder nicht, z.B. ist es ziemlich klar, dass man bei Artzpraxen
> das Interesse an der Auffindbarkeit eines bestimmten Arztes wohl 
> anderen
> Interessen überwiegt, bei anderen Einrichtungen mag das anders sein. 
> Ich
> würde aber annehmen, dass bei Geschäften die eine nicht eingetragene,
> Fantasie Firma verwenden, ein Interesse am Inhaber durchaus begründbar 
> ist.
> 
> Simon
> 
>  
> 
> 
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