[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

sepp1974 at posteo.de sepp1974 at posteo.de
Mi Nov 7 06:31:36 UTC 2018


Moin,

berechtigtes Interesse - "Berechtigt ist das wahrgenommene Interesse, 
wenn seine Schutzwürdigkeit von der Rechtsordnung anerkannt ist. 
Unerheblich ist, ob das Interesse öffentlicher oder privater, 
immaterieller oder vermögensrechtlicher Natur ist." eine von vielen in 
etwa gleichlautenden Definitionen zum berechtigten Interesse. Es geht 
nicht um das Interesse von OSM, eine derartige Datenbank aufzubauen, 
sondern um das berechtigte Interesse einer Person, die sich mit 
persönlichen Daten in dieser Datenbank wiederfindet, d.h. deren Daten 
erfasst, verarbeitet und dritten zur Verfügung gestellt werden. Die 
Schutzwürdigkeit dieses Interesses besagt 1. das GG und ganz explizit 
die DS-GVO. Nur dafür wurde diese Verordnung auf den Weg gebracht! 
Findet sich eine Person x in der Datenbank wieder, weil sie gemappt 
wurde, hat sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an 
Information, Berichtigung oder Löschung und genau das kann OSM nicht 
leisten.

Am 07.11.2018 02:06 schrieb Mark Obrembalski:
> Am 06.11.18 um 17:31 schrieb sepp1974 at posteo.de:
>> Das berechtigte Interesse eines Verantwortlichen oder Dritten wird 
>> schwierig zu begründen.
> 
> Nein. OSM hat das Ziel, eine allgemein benutzbare und hilfreiche
> Geodatenbank aufzubauen. Das _ist_ aber sowas von einem berechtigtem
> Interesse.
> 
>> Das setzt voraus, dass irgendetwas passiert ist,
> 
> Nein, ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, das irgendwas 
> passiert ist.
> 
>> Art. 6 [1] e, 2. Halbsatz: "...ODER in Ausübung öffentlicher Gewalt 
>> erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;" (da stehen 2 
>> Alternativen)
> 
> Das ist aber nun kein zweiter Halbsatz, sondern eine zweite
> Alternative. Öffentliche Gewalt übt OSM sicher nicht aus, aber das ist
> ja auch nicht nötig, weil es ja genügt, wenn die erste Alternative
> erfüllt ist. Das ist allerdings nicht sicher, ich würde mich da promär
> aufs berechtigte Interesse berufen.
> 
>> wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Erforderniss zur 
>> Verarbeitung personenbezogener Daten tatsächlich begründbar ist. Jeder 
>> Blick auf die OSM-Startseite widerlegt das bereits.
> 
> Was ein Blick auf die OSM-Startseite zur Entscheidung
> datenschutzrechtlicher Fragen beitragen könnte, erschließt sich mir
> nicht.

Dann folge mal dem Link:
"Was ist OpenStreetMap?

OpenStreetMap ist ein im Jahre 2004 gegründetes Projekt mit dem Ziel, 
eine freie Weltkarte zu erschaffen. Wir sammeln weltweit Daten über 
Straßen, Eisenbahnen, Flüsse, Wälder, Häuser und alles andere, was 
gemeinhin auf Karten zu sehen ist. Weil wir die Daten selbst erheben und 
nicht aus existierenden Karten abmalen, haben wir selbst auch alle 
Rechte daran. Die OpenStreetMap-Daten darf jeder lizenzkostenfrei 
einsetzen und beliebig weiterverarbeiten."

Mal abgesehen davon, dass "wir" keine Rechte an Personaldaten von 
Dritten haben können, werden derartige Daten gemeinhin nicht in Karten 
sichtbar gemacht. Schon allein aus diesen zwei Punkten ergibt sich die 
Verpflichtung, Personaldaten konsequent NICHT zu erfassen. Der Betreiber 
eines Franchaising-Unternehmens hat in unserer Datenbank nichts zu 
suchen, genau so wenig wie der Freiberufler, Arzt oder Rechtsanwalt 
namentlich als Betreiber/Opperator.

Ich verstehe nicht, weshalb das offenbar so schwierig zu verstehen ist?

Erfasse ich den Namen eines Geschäftes, einer Unternehmung, einer 
Praxis, was auch immer, bezieht sich dieser dadurch erschaffene 
Datensatz auf das physisch vorhandene Etwas, was durchaus legitim und 
hier völlig unstrittig erfasst, verarbeitet und bereit gestellt werden 
kann. Jede Verknüpfung mit dem Namen (des Geschäftes, der Praxis, etc.) 
über Telefonnummer, Adresse, Webseite, etc. ist legitim, weil sie sich 
auf das physisch vorhandene Etwas bezieht. Erfasse ich nun zusätzlich 
eine natürliche Person mit Namen als Betreiber/Opperator, habe ich 
widerrechtlich nach DS-GVO einen Datensatz zur Person erstellt und 
entsprechend verknüpft und genau das ist NICHT ZULÄSSIG. Darauf will ich 
hinaus!

Es ist völlig egal, ob der PRAXISNAME nun "Dr. Sommer, Augenarzt" oder 
"Augenarzt Dr. Sommer" lautet oder unter der "Gemeinschaftspraxis" noch 
die Namen und Funktionen der Ärzte stehen <= dieser Datensatz bezieht 
sich NUR auf das tatsächlich physisch vorhandene Etwas, nicht auf die 
natürliche Person (selbst wenn sie hierbei benannt ist). Es liegt doch 
am Betreiber dieses Etwas, wie er sein Geschäft, Praxis, Studio, etc. 
nennt.

Die "Augenarztpraxis Dr. Sommer" kann und soll durchaus in einer Karte 
auftauchen (um mal beim Beispiel zu bleiben), es ist aber für OSM 
absolut nebensächlich und NICHT ERFORDERLICH, eine natürliche Person mit 
diesem Datensatz zu einem physischen Objekt zu verknüpfen!

Nochmal - es geht NUR um das Feld Betreiber/Opperator in dem ganz 
konsequent KEINE NATÜRLICHE PERSON eingetragen werden darf, denn das ist 
der wiederrechtliche Datensatz nach DS-GVO. Wird darauf konsequent 
geachtet, braucht sich niemand mit Art. 6, 14, etc. DS-GVO auch nur 
ansatzweise zu beschäftigen, weil OSM keine persönlichen Daten erfasst, 
verarbeitet und bereit stellt.

Was ist den ein persönlicher Datensatz?

Vorname, Name, Geb.-Datum, Geb-Ort, Adresse. Hinzu kommt Telefonnummer, 
Webseite, Blutgruppe, Religion, Familienstand, Beruf, Arbeitsstelle, 
etc. etc. etc. - das geht vor allem an Martin - Vorname und Name, d.h. 
identifizierbar und genau darauf zielt die DS-GVO ab - haben in dieser 
Datenbank nichts zu suchen!!! Und ja, man kann durchaus schlussfolgern, 
dass Dr. Sommer tatsächlich Augenarzt ist und unter Adresse XY mit 
Telefonnummer und Öffnungszeiten zu diesen Zeiten erreichbar sein wird, 
weil er seine Praxis so benannt hat - das ist aber noch kein Datensatz 
zur natürlichen Person, sondern ein Datensatz zum POI der Rückschlüsse 
zur Person des Dr. Sommer zuläßt, OBWOHL diese Person nicht als 
natürliche Person erfasst ist.

Es ist m.M.n. völlig unerheblich für OSM, ob Geschäftsinhaber aufgrund 
anderer gesetzlicher Verpflichtungen oder freiwillig ihren Namen ans 
Schaufenster kleben (müssen) oder ein Impressum auf einer Webseite 
bereit stellen (müssen). Eine derartige Verpflichtung läßt daraus keinen 
Freibrief für OSM entstehen, diese Daten zu erfassen, zu verarbeiten und 
bereit zu stellen, mal ganz abgesehen davon, dass derartige Daten auch 
nicht in einer Karte dargestellt werden und schon aus diesem Grund keine 
Notwendigkeit besteht, derartige Daten überhaupt zu erfassen, was 
wiederum ein mögliches Interesse von OSM an derartigen Daten widerlegt, 
um überhaupt einen Versuch nach Art. 6 zu starten, diese Daten 
verarbeiten zu können.

Solange der Datensatz zum POI im Feld Betreiber/Opperator keine 
natürliche Person enthält, ist alles save. Wird dort der Name eines 
Betreibers erfasst, begibt sich OSM mächtig auf Glatteis und das gilt es 
zu verhindern.

Gruß Sepp



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