[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

Hartwig Alpers hartwig.alpers at ub.uni-stuttgart.de
Fr Nov 9 19:58:33 UTC 2018


Guten Abend Martin,
> es geht nicht um Inhaber, oder Geschäftsführer,

Doch, um genau die ging es mir die ganze Zeit -- Inhaber, die zusätzlich 
zum (abweichenden) Namen des Geschäfts als Operator eingetragen werden 
(können), so wie das bei dem hannöverschen Friseur, mit dem die 
Diskussion anfing, der Fall ist (also Laden-Name ungleich Inhaber-Name).
Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug ausgedrückt.

> sondern um Firmennamen, aus
> denen sich auf eine natürliche Person schließen lässt, bzw. wo die
> natürliche Person auch als Firma agiert, und nicht nur als
> Kleinunternehmer. So was wie Bäckerei Kornblume Hans Müller, oder Egon
> Ehrlich, Fensterreinigung.
Hier würde ich argumentieren:

1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer 
dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.

2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus 
freien Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben 
(statt es bei "Bäckerei Kornblume" zu belassen, oder "Fensterreinigung 
Blitzblank" zu wählen, hat sie (die natürliche Person) Pech gehabt.
Mit anderen Worten: Meiner Meinung nach sind natürliche Person und Firma 
getrennt zu sehen, auch wenn es in der Realität manchmal einen anderen 
Anschein hat.

Ich räume allerdings ein, daß da ein gewisses Maß an Bauchgefühl bei 
ist, weil ich mich mit dem Handelsrecht nicht auskenne.

Was man eventuell noch separat betrachten könnte, sind so Sachen wie 
Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, die nach meinen Beobachtungen so 
ziemlich immer unter dem Namen des Arztes oder Anwalts firmieren.

Viele Grüße
Hartwig






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